Wassermangel im Kreis Böblingen Gießkanne nicht am Bach auffüllen

Wer Regenwasser sammelt, kann sich freilich daran bedienen. An Bächen gilt ein Entnahmeverbot. Foto: imago images/Panthermedia/Astrid08

Die Sommermonate stehen bevor und aus den Bächen im Kreis Böblingen darf kein Wasser mehr entnommen werden, mahnt das Landratsamt. Grund dafür ist aber keine Dürreperiode oder Wasserknappheit. Vielmehr versickert das Wasser zu schnell im Karstgestein.

Böblingen: Jan-Philipp Schlecht (jps)

Langsam, aber sicher klettern die Temperaturen in Richtung Sommer und Gärten und Beete lechzen nach Wasser. Wer sich Gießkanne und Kanister aber an einem nahe gelegenen Bach füllen möchte, statt am heimischen Wasserhahn, verstößt gegen das ab 1. Juni gültige Entnahmeverbot. Es gilt bis Ende September und verbietet die Wasserentnahme aus kleinen und mittleren Bächen im Kreis Böblingen. Das teilt das Landratsamt mit.

 

„Die Wasserstände sind aktuell wieder relativ niedrig“, sagt Sprecherin Simone Hotz. Das Verbot richtet sich vor allem an die allgemeine Bevölkerung oder Kleingärtner, die damit ihre Beete bewässern möchten. „Landwirte sind weniger angesprochen, die kennen diese Regelung“, sagt Hotz. Die Gewässer hier entsprängen überwiegend ebenfalls im Landkreis und führen nach der Quelle noch wenig Wasser.

Hotz: „Der vielerorts oberflächennah anstehende wasserdurchlässige Muschelkalk birgt die Gefahr des Versickerns und verschärft die Situation zusätzlich. Daher handelt es sich beim Landkreis Böblingen um ein Wassermangelgebiet.“ Im Sommer zeigten das die teilweise ausgetrockneten Bäche. Wasserentnahmen beeinträchtigten das ökologische Gleichgewicht; insbesondere wenn in den Sommermonaten die Hitze auch die Wassertemperatur ansteigen lässt und daher der Sauerstoffgehalt in den Gewässern abnimmt.

Ausnahmen vom Entnahmeverbot gelten nur in Gültstein und in Schafhausen

Deshalb ist es vom 1. Juni an bis Ende September nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt. Eine Ausnahme gibt es nur für genehmigte gemeindeeigene Entnahmestellen, von denen es im Landkreis Böblingen nur eine an der Ammer in Herrenberg-Gültstein gibt. Dort wird, in Abhängigkeit zur aktuellen Wassermenge des Bachs, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Laut der Allgemeinverfügung des Landratsamts ist der Gemeingebrauch auch an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen erlaubt, da dort nach dem Zusammenfluss die Wassermengen wieder ausreichend sind. Der Pegelstand dort liegt derzeit bei rund 70 Zentimetern, was ungefähr dem Jahresdurchschnitt entspricht.

Für diese Jahreszeit ist das Wassermangelgebiet schon öfter deklariert worden

Das Ausrufen des Wassermangelgebietes sei um diese Zeit im Jahr nicht unüblich, sagt Simone Hotz. „Zum Teil haben wir die Mitteilung auch erst in der zweiten Junihälfte verschickt“, sagt sie. „Doch eine akute Trockenheit ist weniger der Grund als vielmehr der karstige Untergrund.“

Das Landratsamt Böblingen habe den Gemeingebrauch an den Fließgewässern schon vor Jahren eingeschränkt. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften wie dem Gäu versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund.

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