Die EnBW und die Stadt Stuttgart kommen sich bei der Preisfindung beim Rückkauf des Stuttgarter Wassernetzes näher, doch noch ist keine Lösung in Sicht. Ein Gutachten könnte hilfreich sein.

Stuttgart. - Der Streit zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW-Tochter Netze BW über den Rückkauf des Stuttgarter Wassernetzes wird nach 29 Monaten Pause im Mai 2017 erneut das Landgericht beschäftigen. Beide Parteien hatten nach deutlichen Hinweisen des Gerichts aus der Verhandlung Anfang Dezember 2014 Gespräche aufgenommen, die im Fall der EnBW vom Vorstand abgesegnet worden waren. Seitdem war über Bewertungsfragen gesprochen worden.

 

Der Energiekonzern wollte für die Wasserversorgungsanlagen den Sachzeitwert von 600 bis 750 Millionen Euro erlösen. Die Stadt hatte argumentiert, dass nur der Ertragswert zu Buche schlagen könne, und der liege bei 138,9 Millionen Euro. Das Gericht unter dem Vorsitz von Bernd Schendzielorz hatte gesagt, der Preis des Netzes sei auf den subjektiven Ertragswert zu begrenzen. Der setzte sich aus dem Ertragswert und möglichen Einspareffekten der Stadt durch Synergien mit andern Betriebsbereichen zusammen.

Rechtsstreit kann Jahre dauern

In ihren Gesprächen haben sich die Streitpartein angenähert. Die Differenz liege aber immer noch bei deutlich über 200 Millionen Euro. Beide Seiten sahen nun keinen Spielraum mehr, sodass das ruhende Verfahren am 10. Mai mit der mündlichen Verhandlung fortgesetzt werden soll. Das Gericht hatte bereits 2014 angedeutet, dass es den subjektiven Ertragswert durch einen Gutachter ermitteln lassen könne. Das Ergebnis der Expertise kann von beiden Parteien angezweifelt werden. Der weitere Rechtsstreit bis zur letzten Instanz könnte bis zu fünf Jahre dauern.

Der Gemeinderat hatte den Rückkauf des Versorgungsnetzes beschlossen, nachdem eine Bürgerinitiative mit genügend Unterschriften einen Entscheid über den Kauf gefordert hatte. Den Kauf müsste die Stadt voraussichtlich über Kredite finanzieren. Er soll über den Trinkwasserpreis refinanziert werden.