Ein solches hält das Bundeskartellamt in Sachen EnBW längst für notwendig – und zwar bereits wegen des seit 2007 geltenden „alten“ Stuttgarter Wasserpreises. In einem Schreiben an die Rathausspitze, das der StZ vorliegt, haben die Bundeskartellwächter Ende Juli betont, dass die Erlöse aus der Wasserversorgung in Stuttgart im Vergleich mit den Preisen der 38 größten deutschen Städte „derzeit schon sehr hoch und weit über dem Durchschnitt liegen“. Deshalb sei Handeln angesagt: „Insoweit käme auch heute schon die Einleitung eines Preismissbrauchverfahrens in Betracht“, so die Kartellwächter. „Wir sehen Anzeichen dafür, dass der Stuttgarter Wasserpreis zu hoch sein könnte“, heißt es in der Bonner Behörde. Deshalb könne nur in einem Preisprüfungsverfahren untersucht werden, ob es sachliche Gründe für das hohe Preisniveau gebe oder nicht, erklärt die Sprecherin des Bundeskartellamtes. „Eine solche Prüfung ist die Aufgabe der baden-württembergischen Energiekartellbehörde.“ Diese habe allerdings die Möglichkeit, die Zuständigkeit für ein Preismissbrauchsverfahren an das Bundeskartellamt abzutreten.

 

Im Stuttgarter Umweltministerium ist der Bonner Hinweis angekommen. „Wir kennen den Inhalt des Schreibens an die Stadt Stuttgart“, bestätigt Heineken. Die Landeskartellexperten beschäftigten sich aber nur mit der zum 1. August angekündigten Preiserhöhung der EnBW. „An eine rückwirkende Überprüfung ist nicht gedacht“, sagt Heineken. Es habe in der Vergangenheit keine hinreichenden Anhaltspunkte gegeben, um sich mit dem Wasserpreis der EnBW zu beschäftigen. „Im Land hat es höherpreisige Anbieter gegeben, die von der Kartellbehörde überprüft worden sind.“ So seien etwa die Stadtwerke Calw 2011 nach einem aufwendigen Verfahren aufgefordert worden, ihren Wasserpreis von 3,32 Euro für den Kubikmeter zu senken. Inzwischen liege der Streitfall beim Oberlandesgericht zur Entscheidung.