Parkschützer und Nebenkläger appellieren an Justizminister Stickelberger, die Einstellung des Wasserwerfer-Prozesses zu verhindern. Die Justiz müsse dieses symbolträchtige Verfahren ordentlich zu Ende bringen.

Stuttgart - Die Parkschützer und die Nebenkläger im Wasserwerfer-Prozess haben am Sonntag beim Stuttgarter Landgericht einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht abgegeben. Wie berichtet, soll das Verfahren gegen zwei hochrangige Polizeibeamte gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 3000 Euro eingestellt werden.

 

Für den Parkschützer-Sprecher Matthias von Hermann ist diese Absicht „ein gewaltiger Skandal“ und ein Affront gegen die Nebenkläger. „Wir fordern Justizminister Rainer Stickelberger auf, diese unseriöse Prozesseinstellung zu unterbinden.“ Die Justiz müsse dieses symbolträchtige Verfahren ordentlich zu Ende bringen.

Zwölf Zeugen noch nicht gehört

Besonders pikant sei, dass als Begründung für die überstürzte Einstellung ein Mangel an Beweisen ins Feld geführt werde. „Dabei ist die Beweisaufnahme noch gar nicht abgeschlossen“, so von Hermann. „Es müssen noch zwölf vom Gericht geladene Zeugen gehört werden.“ Darunter sei auch der Führungsassistent des früheren Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf, der den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben habe.

Die Justiz sei den am „schwarzen Donnerstag“ verletzten Demonstranten eine vollständige Beweisaufnahme schuldig, heißt es in der Presseerklärung der Parkschützer. „Wie kann ein Verfahren wegen des angeblichen Mangels an Beweisen eingestellt werden, wenn das Gericht einen wesentlichen Teil der Beweise noch gar nicht in Betracht gezogen hat?“, fragt von Hermann. Noch vor Kurzem habe die Vorsitzende Richterin weitere Verhandlungstage bis zum März 2015 angesetzt. Der anklagende Staatsanwalt habe sich gegen eine Einstellung ausgesprochen, sei aber von Vorgesetzten ausgebremst worden. „Eine Einstellung des Prozesses wäre ein Schlag ins Gesicht aller durch den Polizeieinsatz verletzten Menschen“, erklärte ein Nebenkläger. „Die Absicht der Kammer überrascht mich nicht“, sagte der Rentner Dietrich Wagner, der bei dem Wasserwerfereinsatz sein Augenlicht fast vollständig verloren hat. Er habe das Gericht von Anfang an für befangen gehalten.

Für Ursula Röder, die Anwältin eines Nebenklägers, standen „die Angeklagten vor Gericht in der Sonne, die Nebenkläger waren hingegen lästig“. Die Gespräche über die Einstellung des Verfahrens seien hinter den Kulissen „ohne unser Wissen“ geführt worden. „Sollte der Prozess wirklich beendet werden, so ist nach meiner Ansicht damit endgültig die Chance auf ein faires Verfahren vertan worden.“