Die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann hat sich mit ihrer streng disziplinierten Prozessführung nicht nur Freunde gemacht. Nun steht sie wegen des Vorschlags, das Verfahren einzustellen, in der Kritik.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Manuela Haußmann hat eine Haarsträhne, die nicht in ihren streng zusammengefassten Pferdeschwanz passt. Diese fällt ihr, wenn die Vorsitzende Richterin im Wasserwerferprozess konzentriert in die Unterlagen schaut, vors Gesicht. Wer sich im Saal nun in Sicherheit wiegen würde, er wäre einen Augenblick lang unbeobachtet, der irrt. Manuela Haußmann entgeht nichts. Kein Zwischenruf, kein Einschlafen eines übernächtigen Zuschauers, rein gar nichts.

 

Vom ersten Tag an hat die Juristin klar gemacht, wer im Saal 19 das Heft in der Hand hat. Sie hat nicht nur eine sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die an jedem Verhandlungstag Murren im Zuschauerraum verursacht: Wer zuhören will, muss seine Tasche abgeben und sich durchsuchen lassen. Wer stört, wird des Saales verwiesen. Wer es an Respekt mangeln lässt, auch. Spätestens seit die 41-jährige Juristin das auf die Spitze getrieben hat, als ein Zuhörer sich partout nicht vom Platz erheben wollte, als die Kammer in den Saal kam, haben das alle verstanden – wenn auch nicht akzeptiert. Manuela Haußmann blieb standhaft: „Wir fangen erst an, wenn alle sich erheben“, sprach sie, und verließ mit der Kammer den Saal. Das Prozedere musste sie wiederholen, doch inzwischen hatte die Zuhörerschar auf den Mann eingewirkt – er erhob sich, der Prozess ging weiter.

„Ganz herzlichen Dank“, sagte sie zu dem Mann, dem sie zunächst mangelnden Respekt attestiert hatte. Dieser „Ganz herzliche Dank“ ist im Verfahren fast zu einem geflügelten Wort geworden. Höflichkeit, das verlangt Manuela Haußmann nicht nur von den Zuschauern, sie legt sie bei aller Strenge auch selbst an den Tag. Wenn wieder mal „Oben bleiben!“ im Saal gerufen, genuschelt oder geraunt wird, dann hebt sie zu einer minutenlangen Rede an, warum sie derlei Meinungsäußerungen nicht haben will – und schließt die Ausführungen mit ihrem „Ganz herzlichen Dank“. So streng sie zu den Zuschauern ist, so hart ist Haußmann auch zu sich selbst. Rutscht ihr ein Satz raus, den man so in einem Gerichtssaal nicht sagen sollte, wie sie findet, sagt sie – halb zu sich selbst – „Das war jetzt aber kein gutes Deutsch“ und formuliert sauber um. Gegen Hustenanfälle wappnet sie sich mit bereitgelegten Halsbonbons, nichts überlässt Manuela Haußmann dem Zufall in ihrem Saal. Ruhig und diszipliniert – das sind die Grundsätze, die sie nicht außer acht lässt. Das gilt auch, als ein Schöffe sich im Parkhaus abfällig über die Nebenkläger äußerte. Tags drauf war der Mann seines Amtes enthoben – wegen möglicher Befangenheit. Eine zwangsläufige Entscheidung, um das herzustellen, worauf sie Wert legt: Unangreifbarkeit.

Haußmann gilt als hart, aber fair

Ihre zielstrebige Art hat der Juristin im Alter von 40 Jahren den Vorsitz einer Großen Strafkammer eingebracht. Das gilt als ein früher Zeitpunkt für diesen Schritt auf der Karriereleiter. Zuvor war Haußmann unter anderem am Amtsgericht Bad Cannstatt und als Präsidialrichterin am Landgericht tätig. Letzteres kann man als Sprungbrett für höhere Aufgaben ansehen.

Hart aber fair – so wird sie während der Verhandlung immer wieder beschrieben. Selbst von den Nebenklagevertretern, die sich die eine oder andere harsche Unterbrechung bieten lassen müssen, etwa wenn eine Frage darauf abzielt, eine juristische Bewertung herauszuarbeiten: „Das ist keine zulässige Frage, und was zulässig ist, das entscheide ich, denn ich leite die Verhandlung, ob es ihnen passt oder nicht“, wettert sie dann gerne. Die Anwälte haben das akzeptiert, auch wenn sie manches Mal dieses Eingreifen als „zickig“ empfunden haben.

Nun, da der Prozess vor einem plötzlichen Ende stehen könnte mehren sich jedoch die kritischen Töne, die Nebenklagevertreter haben sogar einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin formuliert.

Manuela Haußmann scheint zu ahnen, dass der Gegenwind nun rauer wird: Für den Mittwoch ist die Polizei zum Schutz der Verhandlung angefordert.