Wasserwerferprozess in Stuttgart Das Verfahren ist zu Ende

Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart hat bekannt gegeben, dass das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte eingestellt wird. Die Angeklagten müssen 3000 Euro bezahlen, so die Auflage des Gerichts.
Stuttgart - Es ist keine Überraschung mehr gewesen, was die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann am Mittwoch verkündet hat: Sie teilte mit, dass das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte, die wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt vor dem Landgericht gestanden hatten, eingestellt wurde. Weil es Missfallenskundgebungen der Zuhörer gab, hatte die Richterin für den Urteilspruch den Saal räumen lassen. Mit der Einstellung des Verfahrens hatten die Beteiligten aber rechnen müssen. Bereits Ende vergangener Woche war der Vorschlag des Gerichts bekannt geworden, noch vor dem Wochenende war durchgesickert, dass die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Angeklagten zustimmen würden. Eine Einverständnis der Nebenkläger ist gemäß der Strafprozessordnung nicht erforderlich.
Rechtsmittel – etwa eine Revision – können gegen diese Entscheidung nicht mehr eingelegt werden. Die Angeklagten müssen 3000 Euro bezahlen. Das ist aber keine Strafe, sondern eine Geldauflage.
Nun kann eine andere Stufe der Aufarbeitung beginnen: Das Verwaltungsgericht kann sich mit der Frage befassen, ob der Einsatz am 30. September 2010 grundsätzlich rechtmäßig war. Das Verfahren war zurückgestellt worden, bis das Strafverfahren beendet ist.
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