Wasserwerferprozess in Stuttgart Prozessbesucher müssen sich durchsuchen lassen
Trotz der hohen Erwartungen geht es vor Verhandlungsbeginn bemerkenswert ruhig vor dem Landgerichtsgebäude zu: Gut ein Dutzend Demonstranten fordert auf Transparenten, dass Innenminister Reinhold Gall (SPD) die offizielle Zahl der verletzten Gegner des Bahnprojekts am „schwarzen Donnerstag“ korrigieren solle. Das Land geht von 130 Personen aus. Die Parkschützer verweisen indes auf Sanitäter, die 400 Menschen versorgt hätten.
Während die wenigen Demonstranten draußen ihrem Unmut Luft machen, bildet sich im Untergeschoss des Gebäudes eine Schlange: Der Verhandlungssaal wird erst unmittelbar vor Prozessbeginn geöffnet. Eine Sicherheitsschleuse ist eingerichtet. Ähnlich wie am Flughafen müssen die Besucher sich durchsuchen lassen. Plakate, Handys, Feuerzeuge und Trillerpfeifen müssen draußen bleiben. Die meisten lassen die Prozedur gelassen über sich ergehen. Ein S-21-Gegner fährt aber kurz aus der Haut: „Das habe ich das letze Mal erlebt, als ich in die DDR eingereist bin!“ Doch das Wachpersonal beruhigt ihn: „Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit.“
Kritik entzündet sich am Rand der Verhandlung auch daran, dass der Einsatz strafrechtlich nur für eine Handvoll Beamte Konsequenzen hat: Im Fall der Wasserwerfer wurden die Verfahren gegen sechs Polizisten eingestellt. Vier Beamte akzeptierten Strafbefehle. Ein weiterer Polizist, der einer Demonstrantin grundlos aus nächster Nähe Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte, zahlte eine Strafe von 6000 Euro. Ein Beamter, der einen Mann mit einem Schlagstock attackiert hatte, wurde zu 6400 Euro Geldstrafe verurteilt.
Richterin beendet Prozesstag nach anderthalb Stunden
Als Richterin Haußmann nach anderthalb Stunden den Prozesstag für beendet erklärt, dauert es, bis sich der Saal leert. Der Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann, ist „verwundert darüber, dass die beiden Angeklagten nicht mitbekommen haben wollen, in welcher Form die Wasserwerfer eingesetzt worden sind“. Das Opfer Wagner spricht von einer „Schutzbehauptung“ der Polizisten. Insgesamt seien die beiden Männer „eh Bauernopfer“. „Die wirklich Verantwortlichen sitzen nicht auf der Anklagebank“, sagt Wagner. Sein Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann hat dabei vor allem eine Person im Visier: Er möchte auch den Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) als Zeugen vernehmen, der beim Einsatz seine Hände mit im Spiel gehabt haben soll. Wann Mann den Antrag stellt – noch ist Mappus nicht geladen – ist offen.
Vor dem Gerichtsgebäude stehen die Menschen noch ein wenig zusammen. Während die Angeklagten und deren vier Verteidiger sich ums Eck in einem Café treffen, rollen die S-21-Gegner vor dem Gerichtsgebäude bald die Transparente zusammen. Die meisten wollen am Mittwoch zum zweiten Prozesstag wiederkommen: Man ist gespannt, wie die Polizisten auf die Fragen der Prozessbeteiligten antworten. Sie hatten angekündigt, persönlich Stellung nehmen zu wollen.
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