Erstmals hat Ex-Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler in der Öffentlichkeit Stellung zur Räumung des Mittleren Schlossgartens am „schwarzen Donnerstag“ genommen. Häußler will keine harten Wasserstöße gegen Demonstranten wahrgenommen haben.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Erstmals hat Ex-Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler öffentlich Stellung genommen zur Räumung des Mittleren Schlossgartens am 30. September 2010. Sechs Stunden stand der frühere Leiter für politisch motivierte Delikte der Ermittlungsbehörde in Stuttgart am Mittwoch am Landgericht beim Wasserwerferprozess als Zeuge Rede und Antwort.

 

Kritik am ehemaligen Oberstaatsanwalt der S-21-Gegner

Häußler gilt den S-21-Kritikern als rotes Tuch. Sie werfen ihm vor, dass unter seiner Leitung besonders eifrig gegen Gegner des Milliardenprojekts, die bei ihrem Widerstand gegen das Gesetz verstoßen haben sollen, ermittelt worden sei. Bei Vorwürfen gegen Polizeibeamte habe seine Abteilung großzügiger gearbeitet. Im Prozess blieb es aber außer wenigen Unmutsäußerungen bei den Aussagen Häußlers ruhig.

Nach Ansicht des Ex-Staatsanwalts glich der Polizeieinsatz einem „ Chaos“. Er sei am „schwarzen Donnerstag“ an der Seite des damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf gewesen. Dabei habe er mitbekommen, wie es dem Polizeichef um die Mittagszeit wegen der aus dem Ruder gelaufenen Räumungsaktion für die unmittelbar darauf vorgesehenen Baumfällarbeiten auf dem S-21-Gelände „die Sprache verschlagen“ habe. „Es ist nichts gelaufen“, so Häußler. Später sei er mit Stumpf in den Park und habe den Einsatz kurz beobachtet. Dabei will er keine Wasserstöße gegen Demonstranten gesehen haben. Er habe nur einmal beobachtet, wie ein Wasserwerfer mehrmals mit hohem Druck auf eine Plane gezielt habe, unter der S-21-Gegner kauerten.

Häußler: keine Wasserstöße gegen Demonstranten gesehen

In dem Prozess müssen sich seit Ende Juni zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten. Die 41 und 48 Jahre alten Angeklagten sollen als Einsatzabschnittsleiter nicht eingeschritten sein, als Demonstranten durch Wasserstöße verletzt wurden. Zudem hätten sie die Order nicht weitergeben, dass nur „Wasserregen“ gesprüht werden sollte, um die Leute so zu vertreiben.

Schuldzuweisung an die beiden Angeklagten

Nach Ansicht Häußlers sei die Polizeiführung nicht schuld daran, dass neun Demonstranten durch Wasserwerferstöße verletzt wurden, einige schwer. Die Freigabe der Wasserwerfer, die von Stumpfs Assistenten gekommen sei, müsse man nicht als Anordnung verstehen, diese auch einzusetzen. „Sie ließ Raum für die Polizeiführer im Park – sie hatten in eigener Verantwortung zu entscheiden“, sagte Häußler mit Blick auf die Angeklagten. Generell zeigte sich der mittlerweile pensionierte Staatsanwalt „schockiert“ über das Verhalten der Demonstranten, die sich den Wasserwerfern in den Weg stellten. „Man versündigt sich an der eigenen Gesundheit, wenn man sich dieser Situation aussetzt“, so Häußler.

Auch gegen den Staatsanwalt war wegen des Polizeieinsatzes ermittelt worden. Die Behörde sah aber keinen Anfangsverdacht. Der Prozess gegen die beiden Einsatzabschnittsleiter wird hingegen fortgesetzt.