Als die Polizei am „schwarzen Donnerstag“ den Stuttgarter Schlosspark geräumt hat, waren zunächst keine Rettungsdienstkräfte zur Versorgung möglicher Verletzter eingeplant. Dies hat am Montag ein Zeuge im Wasserwerferprozess ausgesagt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Mehrere Zeugen haben im Wasserwerferprozess bereits ihre Eindrücke von der Räumung des Mittleren Schlossgartens am 30. September 2010 mit dem Wort „Chaos“ zusammengefasst. Nun stellt sich heraus, dass die Polizei offenbar auch noch versäumt hat, präventiv den Rettungsdienst zu informieren. Ein Zeuge erklärte am Montag am Landgericht, dass man nur zufällig auf die Räumungsaktion aufmerksam geworden sei und selbst beim Führungsstab im Polizeipräsidium habe anfragen müssen, ob man in den Park kommen solle, um gegebenenfalls verletzte Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 zu behandeln. „Die Informationen der Polizei kamen erst auf unsere Anfrage hin und auch nicht sehr ausführlich“, so der Zeuge. Schließlich habe man einen Verbindungsmann zum Polizei-Führungszentrum entsandt und im Schlossgarten zwei Behandlungszentren eingerichtet.

 

Die Hundertschaften kamen bei Räumung kaum voran

Mehrere Tausend Demonstranten hatten sich am so genannten „schwarzen Donnerstag“ der Polizei in den Weg gestellt, die an diesem Tag den Mittleren Schlossgarten von 10 Uhr an den Bau des Grundwassermanagements räumen sollte. Doch die Hundertschaften kamen kaum voran. Schließlich setzte die Polizei zunächst in Einzelfällen Pfefferspray und Schlagstöcke ein. Kurz vor 13 Uhr soll der damalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf grünes Licht für unmittelbaren Zwang mit den Wasserwerfern gegeben haben – mit der Einschränkung, wonach es nur Wasserregen geben solle, um die Leute nass zu machen und damit zu vertreiben. Diesen Befehl mit der Einschränkung des niedrigeren Wasserdrucks sollen die zwei angeklagten Polizisten als Einsatzabschnittsleiter nicht weitergegeben haben – und auch nicht eingeschritten sein, als es wegen der starken Wasserstöße Verletzte gab. Der 41- und der 48-Jährige müssen sich daher wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verantworten.

Erst später von den Verletzungen erfahren

Die Angeklagten selbst und weitere Polizisten, die im Schlossgarten waren, haben in dem Prozess bereits ausgesagt, dass sie am Räumungstag keine Personen wahrgenommen hätten, die durch Wasserstöße verletzt wurden. Und auch der Rot-Kreuz-Einsatzleiter an dem Tag erklärte nun als Zeuge, dass er solche Demonstranten nicht wahrgenommen habe. Es seien 130 Personen behandelt worden, die wegen Pfeffersprayattacken, Schlagstockhieben und Tritten durch Polizisten wegen Prellungen und Augenreizungen behandelt worden seien. Über andere Rettungskräfte habe er erst später erfahren, dass es S-21-Gegner gegeben habe, die durch die Wasserstöße verletzt worden seien, so der Zeuge.

Ehemaliger Polizeipräsident soll als Zeuge gehört werden

An diesem Mittwoch soll der damalige Polizeipräsident Stumpf als Zeuge aussagen. Es gilt indes als wahrscheinlich, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Ex-Polizeichef ebenfalls wegen Körperverletzung im Amt.