Der Bundesverfassungsrichter Michael Gerhardt hat beantragt, vorzeitig in den Ruhestand wechseln zu können. Das bringt das NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht ins Trudeln.

Karlsruhe - Verfassungsrichter Michael Gerhardt, 66, hat überraschend beantragt, in den Ruhestand versetzt zu werden. Regulär hätte seine Amtszeit Mitte 2015 geendet. Verfassungsrichter bleiben aber solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Das kann manchmal, wenn sich die Parteien schwer einigen können, Monate dauern. Der Rücktrittswunsch wirbelt das in Karlsruhe seit Dezember anhängige NPD-Verbotsverfahren durcheinander. Gerhardt ist bisher Berichterstatter und damit die zentrale Figur in dem Verfahren.

 

Man muss sich erinnern: Im Februar 2013 hat das Verfassungsgericht in höchst ungewöhnlicher Form signalisiert, dass es beabsichtigt, das – damals noch gar nicht anhängige – Verbotsverfahren im Schweinsgalopp abzuhandeln und binnen zwei Jahren, also bis zum Ausscheiden Gerhardts abzuschließen. Der Schwerpunkt des Verfahrens werde diesmal nicht in der Aufklärung des Sachverhalts liegen, hieß es damals. Diese Aufklärung aber wäre die Voraussetzung für jedes Verbot. Das Gericht hat also nichts anderes gesagt, als dass es ein Verbot für extrem unwahrscheinlich hält. Belästigt uns damit nicht, so mussten diese Aussagen verstanden werden.

Der Nachfolger muss sich mühsam einarbeiten

Die Richter wurden dennoch belästigt und müssen sich nun mit einer sorgfältig begründeten Antragsschrift auseinandersetzen, die deutlich besser und inhaltsreicher ist als beim ersten, 2003 gescheiterten Versuch. Wenn ein Verfassungsrichter, der sich als Berichterstatter zumindest bereits vier Monate intensiv in ein Verbotsverfahren eingearbeitet hat, plötzlich seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand beantragt, dann muss er dafür sehr gute Gründe haben. Denn ein Kollege muss sich nun in die gesamte komplizierte Materie erst mühselig einarbeiten.

Gerhardt gibt „persönliche Gründe“ an. Näheres ist nicht bekannt. Es gibt überraschend auftauchende persönliche Gründe, die absolut zwingend sind. Gerhardts Problem: der Begriff ist von anderen in der Vergangenheit so oft missbraucht worden, dass er Spekulationen Raum lässt. Und diese Spekulationen sind auch sofort entbrannt. Beobachter fragen, ob die Gründe etwas mit der Stimmung und der Entwicklung der Stimmung im Senat zu tun haben.

Ein aktiver Richter und unabhängiger Geist

Gerhardt, der von der SPD vorgeschlagen worden war, ist eine eigenständige, auch eigenwillige Richterpersönlichkeit. Er fühlt sich selbst – zum wenigsten parteipolitisch – dem linken Gedankenspektrum zugehörig. Vor allem aber ist er ein unabhängiger Geist. Nicht zuletzt wegen seiner enormen Arbeitskraft, auch seiner zupackenden Art und Rhetorik hatte er innerhalb des Senats einen großen Einfluss. Er war respektiert, auch wenn er häufiger als andere abweichende Meinungen Senats-Entscheidungen beifügte, bei denen er überstimmt worden war.

Gerhardt hatte als Berichterstatter auch einen starken Einfluss auf die Wahlrechtsentscheidungen des Senats: Es ging um das gleiche Stimmgewicht bei der Bundestagswahl in Deutschland und die Drei-Prozent-Hürde in Europa. Gerade diese Entscheidungen waren in den vergangenen Monaten auf massive Kritik nicht nur von Politikern, auch auch von Wissenschaftlern gestoßen. Nicht zuletzt diese Urteile hatten dazu geführt, dass Politiker die Rechte des Verfassungsgerichts beschneiden wollten.