Es ist derzeit eine extrem zähe Beweisaufnahme im NSU-Prozess. Erst hält ein Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl das Verfahren um die rechtsextreme Terrorzelle auf. Und dann gibt die Verteidigung an, die Hauptangeklagte Zschäpe sei unpässlich.

Es ist derzeit eine extrem zähe Beweisaufnahme im NSU-Prozess. Erst hält ein Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl das Verfahren um die rechtsextreme Terrorzelle auf. Und dann gibt die Verteidigung an, die Hauptangeklagte Zschäpe sei unpässlich.

 

München - Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl hat den NSU-Prozess am Donnerstag stundenlang verzögert. Erst nach mehrfachen Unterbrechungen konnte die Verhandlung fortgesetzt werden - um nach neuen Zwangspausen doch bis Montag vertagt zu werden: Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gaben am Nachmittag an, ihre Mandantin klage über Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten. Ein Gerichtsarzt attestierte daraufhin zwar die Verhandlungsfähigkeit Zschäpes zumindest für rund eine halbe Stunde. Nach längeren Debatten der Verteidiger mit dem Arzt unterbrach Götzl das Verfahren aber doch.

Für die weitere Befragung des Verfassungsschützers Andreas T., der beim Mord an Halit Yozgat 2006 in einem Kasseler Internet-Café am Tatort war, muss nun nochmals ein neuer Termin gefunden werden.

Über den Befangenheitsantrag - den ersten im Prozess seit fast drei Monaten - muss der Senat nun bis zum übernächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag entscheiden. Die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben hatten die Befragung des Ex-V-Manns Benjamin G. durch eine Nebenklagevertreterin kritisiert.

Die Anwältin wollte G. auf der Basis handschriftlicher Notizen Vorhalte aus Ermittlungsakten machen, die bei der Bundesanwaltschaft einsehbar sind, vom Gericht aber nicht beigezogen wurden. Eine solche Befragung sei nicht akzeptabel, weil den Prozessbeteiligten die Akten nicht vorlägen, sagte Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke - bisher sei dies von Götzl im Prozess immer verlangt worden. Weil Götzl die Befragung des Zeugen dennoch zuließ, stellte Klemke den Befangenheitsantrag.

G. war einst V-Mann in der rechtsextremen Szene und als solcher von dem Verfassungsschützer Andreas T. geführt worden. Dessen Rolle beim Mord an Halit Yozgat in Kassel ist undurchsichtig: T. saß 2006 im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel, als die Terroristen dort den 21-jährigen ermordeten. Das war Anlass für Spekulationen.

Andreas T. war selbst unter Verdacht geraten

Der Mord an Yozgat am 6. April 2006 war der letzte von neun tödlichen NSU-Attentaten auf Geschäftsleute, die aus der Türkei und Griechenland stammten. Insgesamt werden der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Beate Zschäpe, die sich als eine von fünf Angeklagten vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten muss, ist als Mittäterin bei allen Anschlägen angeklagt.

Andreas T. war nach dem Yozgat-Mord selbst unter Verdacht geraten und saß in Untersuchungshaft. Das Verfahren wurde aber eingestellt - es gibt keinen Anhaltspunkt, dass er an der Tat beteiligt gewesen sein könnte. Große Zweifel bestehen aber an seiner Behauptung, er habe von der Tat nichts mitbekommen. In Befragungen verwickelte er sich zwar in Widersprüche, hielt aber eisern an seiner Version fest.

G. hatte am Mittwoch allerdings von einem Treffen mit T. - Tarnname „Alex“ - berichtet, bei dem er diesen auf den Mord kurz zuvor angesprochen habe. Da sei „Alex“ nervös geworden und habe angefangen zu stottern. T. war am Donnerstag erneut als Zeuge geladen, konnte aber wegen der stundenlangen Verzögerungen nicht mehr befragt werden.

Zuvor war die am Mittwoch unterbrochene Vernehmung G.'s fortgesetzt worden - und die gestaltete sich ebenso zäh wie am Vortag. Immer wieder antwortete G. auf Fragen: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“ Dann räumte er allerdings ein, während seiner Bundeswehrzeit vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) angeworben worden zu sein. Später aber sagte er, er habe immer mit den gleichen Beamten Kontakt gehabt - während seiner Zeit als Informant des MAD und während seiner Zeit als V-Mann des Verfassungsschutzes. Zu den verschiedenen Diensten sagte G.: „Ich dachte eigentlich immer, das gehört zusammen.“ Oder: „Ist das nicht alles jetzt das Gleiche?“

Einen Antrag von Nebenklägern, G.'s Anwalt auszuschließen, weil dieser vom Verfassungsschutz bezahlt werde und damit die Gefahr einer Interessenkollision bestehe, wies das Gericht am Donnerstag zurück.