Minister Schmid hat den umstrittenen Leiter der Abteilung Vermögen und Hochbau, Thomas Knödler, mit sofortiger Wirkung abgelöst.

Stuttgart - Das Dauerdrama bei der Sanierung des Schauspielhauses hat nun auch personelle Konsequenzen im Finanz- und Wirtschaftsministerium. Wie die Stuttgarter Zeitung aus Ministeriumskreisen erfuhr, hat der Ressortchef Nils Schmid (SPD) den umstrittenen Leiter der Abteilung Vermögen und Hochbau, Thomas Knödler, mit sofortiger Wirkung abberufen. Der Ministerialdirigent soll im Ministerium künftig „Sonderaufgaben“ übernehmen, die Abteilung wird zunächst kommissarisch von seiner bisherigen Stellvertreterin geleitet. In den nächsten Wochen wird nach einer dauerhaften Lösung gesucht. Offiziell gibt das Ministerium zu Personalangelegenheiten keine Auskunft; dem Vernehmen nach muss der Personalrat noch seine Zustimmung erteilen.

 

Mit Knödlers Ablösung war seit einiger Zeit gerechnet worden, auch angesichts der massiven Kritik des Landesrechnungshofes an der Bauverwaltung. Überlegt wurde, ob der Ministerialdirigent (Grundgehalt: rund 8400 Euro) vorzeitig in Pension gehen oder im Wege der Rotation eine andere Abteilung übernehmen würde. Nun hat Minister Schmid mit der Betrauung mit „Sonderaufgaben“offenbar einen dritten Weg gefunden. Von Knödler war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten, auf eine Anfrage der StZ reagierte er nicht. Aus dem Ministerium verlautete, er habe seine Abberufung in der Abteilung selbst mitgeteilt.

Der gut Sechzigjährige war unter Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) als erster Jurist in das Amt gekommen. Seine Vorgänger waren jeweils renommierte Architekten und Bauexperten, insbesondere Horst Linde und Herbert Fecker genossen in der Fachwelt hohes Ansehen. Bedenken gegen die Berufung des Verwaltungsjuristen, die aus der Architektenschaft formuliert wurden, waren an Teufel abgeprallt. Auch von abratenden Stimmen aus der Verwaltung ließ sich der Regierungschef nicht beeindrucken. Bei der Suche nach einem Nachfolger für Knödler dürfte sich erneut die Frage stellen, ob ein Jurist oder ein Baufachmann zum Zuge kommen soll.