Aus Sicherheitsgründen waren am Donnerstag am Flughafen in Frankfurt vorübergehend keine Starts und Landungen mehr möglich.

Frankfurt/Main - Wegen einer Drohnensichtung musste der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen am Donnerstagmorgen etwa eine Dreiviertelstunde eingestellt werden. Es seien aus Sicherheitsgründen keine Starts und Landungen möglich gewesen, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport.

 

Nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei gab es am frühen Morgen mehrere Hinweise auf eine Drohne im Süden des Geländes. Da das Fluggerät dann aber nicht mehr gesichtet wurde, gab die Bundespolizei in Absprache mit der Flugsicherung den Betrieb um 8.15 Uhr wieder frei. Die Hintergründe der Störung seien noch unklar, so der Sprecher. Landes- und Bundespolizei arbeiteten mit Hochdruck an der Aufklärung. Unter anderem ein Hubschrauber sei im Einsatz.

Bereits Ende März war der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen nach der Sichtung einer Drohne für eine halbe Stunde am Nachmittag eingestellt worden. Das Fluggerät war damals ebenfalls im Süden des Flughafens gesehen worden. Am größten deutschen Flughafen waren an diesem Tag von 1439 Flügen bis zum Abend rund 60 annulliert worden, die meisten allerdings im Zusammenhang mit einer Computerpanne im Flugsicherungszentrum Langen. Wegen der Drohne kamen weitere Verspätungen hinzu.

Meiste Störungen am Flughafen in Frankfurt

Die Deutsche Flugsicherung 2018 hat insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im Großraum von Flughäfen seien 125 der Fälle gemeldet worden, erklärte das bundeseigene Unternehmen, das für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig ist. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). 2017 waren insgesamt 88 Fälle gemeldet worden.

In Deutschland sind Drohnenflüge über den Start- und Landebereich an Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.