Bei der Revolution 1959 wurden Besitztümer von etlichen US-Bürgern und Exil-Kubanern enteignet. US-Präsident Donald Trump will dazu nun Klagen möglich machen.

Washington - US-Präsident Donald Trump will die kommunistische Regierung in Kuba weiter unter Druck setzen. Wie am Dienstag aus Regierungskreisen verlautete, will Trump es US-Bürgern möglich machen, gegen ausländische Unternehmen zu klagen, die Eigentum nutzen, das während der Revolution 1959 enteignet wurde.

 

Hintergrund ist der dritte Abschnitt des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes von 1996, der von Trumps Vorgängern bislang immer ausgesetzt wurde. Tritt er in Kraft, können US-Bürger vor amerikanischen Gerichten wegen der Nutzung des Eigentums gegen Einzelpersonen und Unternehmen klagen und Entschädigung verlangen. Bei der Revolution 1959 wurden Besitztümer von etlichen US-Bürgern und Exil-Kubanern enteignet.

Kommt es zur Klagewelle?

Beobachter rechnen nicht damit, dass es zu einer großen Klagewelle kommen könnte. Der Schritt könnte aber ausländische Unternehmen davon abschrecken, in Kuba Geschäfte zu machen.

Trump würde damit die Daumenschrauben gegenüber der kommunistischen Regierung in Havanna weiter anziehen. Der Republikaner hat mit der Politik seines demokratischen Vorgängers Barack Obamas gebrochen, der eine Verbesserung des jahrzehntelang zerrütteten Verhältnisses zwischen den beiden Ländern vorangetrieben hatte.

Schon seit mehreren Wochen hatte es Hinweise darauf gegeben, dass die Regierung die Klagen möglich machen könnte. Außenminister Mike Pompeo und Trumps Sicherheitsberater John Bolton kritisierten Kuba immer wieder für die Unterstützung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro. Die US-Regierung versucht, Maduro zum Rückzug zu drängen - vor allem durch wirtschaftliche Sanktionen gegen dessen Umfeld.