Wegen gefällter Bäume in Weil der Stadt Streit zwischen Naturschützern und Stadt schaukelt sich hoch

Hat für Ärger gesorgt: Die Fällung der Bäume auf einer Wiese, auf der einmal das Neubaugebiet Häugern-Nord entstehen soll. Foto: Simon Granville

In der Auseinandersetzung um eine Fällung von 120 Streuobstbäumen machen sich beide Seiten, die Naturschutzverbände und die Stadt, schwere Vorwürfe – und drohen nun mit Klagen.

Leonberg: Sophia Herzog (she)

Eine Unterlassungserklärung hier, wütende Pressemitteilungen da: Im Streit um eine Streuobstwiese in Weil der Stadt haben sich die Fronten verhärtet. Hintergrund der Streitigkeiten sind rund 120 Streuobstbäume, die sich bis vor zwei Wochen noch auf einer Weil der Städter Fläche befanden, die einmal ein Neubaugebiet werden soll. Gegen einen vom Stuttgarter Verwaltungsgericht erlaubten Sofortvollzug der Fällung hatten die Naturschützer Beschwerde eingelegt, die wiederum am 22. November, einem Freitag, vom Gericht abgelehnt wurde. Die Stadt hatte für eine Fällung am darauffolgenden Montagmorgen also vorerst grünes Licht.

 

Konfliktpotenzial hatte insbesondere das Timing dieser Entscheidungen: Die Naturschutzverbände hatten nach eigenen Angaben am 22. November Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt, dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Dieses bestätigte jüngst, dass ein Richter am gleichen Tag versucht hatte, den Anwalt der Stadt zu kontaktieren, um abzufragen, ob die Fällaktion bereits am Wochenende oder am Montag stattfinden solle. Telefonisch konnte der Richter aber niemanden mehr erreichen. „Abhängig von der Antwort wäre ein Hängebeschluss gegebenenfalls früher ergangen als am Montag, 10 Uhr“, so eine Sprecherin des VGH. Das Gericht hatte am Montagmorgen einen Stopp der Fällung erlassen, der gelten soll, bis man den Fall geprüft hat. Als dieser einging, stoppte die Verwaltung die Aktion zwar sofort – 120 Bäume waren zu diesem Zeitpunkt aber schon gefallen.

Deutliche Kritik von beiden Seiten

Von den Naturschutzverbänden hagelte es für die Fällung der Bäume in den vergangenen Wochen herbe Kritik – auch, wenn der Landesvorsitzende des Nabu gegenüber unserer Zeitung unlängst einräumte, dass die Fällung juristisch in Ordnung gewesen sei. Auf diesen Fakt pocht auch die Stadtverwaltung. Mit Vehemenz prangert seitdem insbesondere der Bürgermeister der Stadt, Christian Walter, Aussagen der Naturschützer und der Presse an, die laut ihm falsch, „zweifelhaft oder irreführend“ seien. Er hat inzwischen nicht nur mit eine Programmbeschwerde an den SWR gerichtet, sondern auch eine Unterlassungsaufforderung an die Naturschutzverbände geschickt.

Er sei über das Vorgehen der Verbände „einigermaßen entsetzt und fassungslos“, lässt Walter in einer entsprechenden Pressemitteilung verlauten. Dass die Stadtverwaltung eine „vollziehbare und gerichtlich bestätigte Umwandlungsgenehmigung rechtmäßig vollzogen“ habe, tauge nicht zur Skandalisierung, so Walter. Der Nabu lasse jeden Respekt und Anstand in der Auseinandersetzung vermissen. Der eigentliche Hintergrund, dass dringend benötigter Wohnraum geschaffen werde, und alle Eingriffe durch umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen kompensiert würden, gerate „durch dieses Kasperletheater“ aus dem Fokus.

Naturschützer sollen Unterlassungserklärung unterzeichnen

Die Naturschützer wiederum wehren sich in einer eigenen Pressemitteilung gegen die Vorwürfe der Falschbehauptungen. Eine Unterlassungserklärung will man nicht unterzeichnen, bestätigt der Nabu-Landesvorsitzende Johannes Enssle. „Wir werten das Anwaltsschreiben der Stadt als Einschüchterungsversuch, damit wir klein beigeben und keine Kritik mehr äußern“, sagt er. Die angegriffenen Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Seine Kollegin Sylvia Pilarsky-Grosch von BUND ergänzt: „Mit dem öffentlich verbreiteten Narrativ der angeblichen Falschinformationen durch die Naturschutzverbände versucht die Gemeinde, von den eigentlichen Fakten abzulenken: Dass in ungewohnt kurzer Zeit vollendete Tatsachen geschaffen wurden.“

Ob auch die restlichen Streuobstbäume fallen werden, prüft bald das VGH. Dort laufe die Beschwerdebegründungsfrist noch bis kurz vor Weihnachten, so die Sprecherin. Eine Klage gegen den Bebauungsplan hatten die Naturschutzverbände bereits angekündigt. Auch die Stadtverwaltung schließt weitere rechtliche Schritte nicht aus: „Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben“, so Walter, „streben wir im Zweifelsfall eine gerichtliche Klärung an.“

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