Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat Klage gegen Facebook eingereicht. Damit werde erstmals ein Grundsatzurteil zur Verbreitung von Falschaussagen auf Internetplattformen angestrebt.

Berlin - Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat im Zusammenhang mit sogenanntem Hate Speech Klage gegen Facebook eingereicht. Damit werde erstmals ein Grundsatzurteil zur Verbreitung von Falschaussagen auf Internetplattformen angestrebt, kündigten Künast und ihr Rechtsanwalt Matthias Pilz am Dienstag in Berlin an. Die Klage wurde demnach am vergangenen Freitag (23. April) am Landgericht in Frankfurt am Main eingereicht. Unterstützt wird Künast dabei von der Betroffenenberatung HateAid sowie der Alfred Landecker Foundation.

 

Die Entscheidung könnte wegweisend für die Rechte auch von anderen Betroffenen gegenüber Social-Media-Plattformen sein, erklärten die Beteiligten. Sie wolle erreichen, dass auch andere Betroffene, es sich nicht „quasi zur Lebensaufgabe machen müssen, ständig falsche Zitate zu suchen und diese zu melden“, sagte Künast und fügte hinzu: „Das ist nämlich eine energiefressende Lebensaufgabe.“ Sie sehe Facebook in der Verantwortung.

Gegenstand des Prozesses ist ein Meme von Künast

Gegenstand des Prozesses ist den Angaben zufolge ein im Internet verbreitetes Meme von Künast, auf welchem der Politikerin ein falsches Zitat in den Mund gelegt wird. Neben dem Konterfei von Künast steht dabei in Anführungsstrichen das Falschzitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Obwohl mehrfach nachgewiesen wurden, dass es sich dabei um eine Falschinformation handelt, verbreitet sich das Meme weiter im Netz.

Nun solle gerichtlich geklärt werden, ob Facebook und somit auch andere Social-Media-Plattformen verpflichtet sind, nicht nur das gemeldete Meme, sondern auch alle weiteren identischen und sinngleichen Memes zu löschen, erklärte Anwalt Pilz von der Würzburger Kanzlei Jun Rechtsanwälte. Ausgenommen sollen nur solche Darstellungen sein, in denen das Zitat klar als falsch gekennzeichnet ist.

Klage sei stellvertretend für viele Menschen

Der Fall von Renate Künast sei kein Einzelfall, betonte HateAid-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg. Betroffen von Verleumdungskampagnen, Hassrede und Gewalt im Internet seien besonders Kommunalpolitiker, Journalisten oder Aktivisten - die Mehrzahl davon Frauen. Es seien Menschen, die sich für demokratische Werte, den Rechtsstaat, für Klimaschutz, für Gleichberechtigung oder Rassismus engagieren.

„Diese Klage ist stellvertretend für die vielen Menschen, die das derzeit aushalten müssen und die bisher keine finanziellen Mittel oder auch die Kraft hatten, gegen die großen Social-Media-Plattformen vor Gericht zu ziehen“, sagte Hodenberg. Falls nötig, werde dafür durch alle Instanzen gegangen.

„Die Internetplattformen benötigen ein demokratisches Update“

Der Gründer der Alfred Landecker Foundation, Andreas Eberhardt, erklärte, dass die Zukunft der Demokratie auch im Internet entschieden werde. „Die Internetplattformen benötigen ein demokratisches Update“, sagte Eberhardt. Plattformen wie Facebook müssten „sich all den Regelungen unterwerfen, die für das allgemeine gesellschaftliche Zusammenleben, für uns alle, gelten“.

Deshalb unterstütze die Stiftung diesen ersten großen Grundsatzprozess gegen das Verbreiten von Falschinformationen im Internet. Zugleich zeigte sich Eberhardt davon überzeugt, dass Plattformen wie Facebook „es sich überhaupt nicht leisten können in Zukunft, ein Image des Verbreitens von Hass von undemokratischen Entwicklungen zu haben“.