Der Präsident der Reutlinger Hells Angels wird sich wegen einer mutmaßlichen Vergeltungsaktion wohl vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 48-Jährigen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung erhoben.

Reutlingen - Der Präsident der Reutlinger Hells Angels wird sich wegen einer mutmaßlichen Vergeltungsaktion wohl vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 48-Jährigen wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung erhoben, teilte die Behörde am Freitag in Tübingen mit. Der Rockerchef soll einen Reutlinger Gastwirt mit einem Hammer bedroht und 10.000 Euro gefordert haben.

 

Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden hatten die Rocker das Geld als Wiedergutmachung verlangt, weil sich eines ihrer Mitglieder in dem Lokal verletzt hatte. Doch der Gastwirt ließ sich nicht einschüchtern und erstattete Anzeige bei der Polizei. Der 48-Jährige sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Wenn das Gericht die Klage zulässt, müssen sich neben ihm auch zwei weitere Mitglieder der Rockergruppierung vor der Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts verantworten.