Wegen Rückfallgefahr Gericht verhängt nachträgliche Sicherungsverwahrung

Von dpa/lsw 

Ein 50-jähriger Mörder und Sexualstraftäter muss wegen Rückfallgefahr auch nach Ablauf seiner Haftzeit weiter hinter Schloss und Riegel bleiben. Das Stuttgarter Landgericht ordnete am Mittwoch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann an.

Symbolbild. Foto: dpa
Symbolbild. Foto: dpa

Stuttgart - Ein 50-jähriger Mörder und Sexualstraftäter muss wegen Rückfallgefahr auch nach Ablauf seiner Haftzeit weiter hinter Schloss und Riegel bleiben. Das Stuttgarter Landgericht ordnete am Mittwoch die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann an. „Es sind neue Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn. Es bestehe eine sehr hohe Rückfallgefahr.