Ab dem kommenden Dienstag wird der Landkreis in die zweite Stufe des Öffnungskonzepts des Landes gesetzt und bekommt damit Lockerungen in weiteren Bereichen. Dazu gehören die Gastronomie, Kultur und der Sport.

Kreis Böblingen - Ab dem kommenden Dienstag, 1. Juni, wird der Landkreis in die zweite Stufe des Öffnungskonzepts des Landes gesetzt – und bekommt damit Lockerungen in weiteren Bereichen, teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Nachdem der Landkreis am 17. Mai den ersten Öffnungsschritt vollzogen hat, ist die Inzidenz stetig weiter gesunken, aktuell liegt sie bei 38,4. Nach 14 Tagen, also am 31. Mai ist der nächste Stichtag. Ab Dienstag, 1. Juni, treten dann die neuen Regelungen in Kraft.

 

Das ändert sich durch die Lockerungen

Von Dienstag an können sich die Bürger des Landkreises über zusätzliche Öffnungen mit Test- und Hygienekonzept freuen. Die Gastronomie wird zum Beispiel innen und außen von 6 bis 22 Uhr öffnen und Kulturveranstaltungen können sogar innen mit bis zu 100 Personen und außen mit bis zu 250 Personen stattfinden. Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste öffnen. Und auch sonst können Wellnessbereiche und Saunen innen und außen von Gruppen bis zehn Personen genutzt werden. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios ist innen und außen erlaubt, Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports können mit bis zu 250 Zuschauern innen und außen stattfinden. Bei religiösen Veranstaltungen ist Gemeindegesang zulässig.

Ab Montag eventuell Öffnung des kompletten Einzelhandels

Parallel zum Stufenkonzept des Landes geht es auch „um die weitere wichtige Inzidenzmarke von 50“, wie das Landratsamt mitteilt. Diese Marke ist im Landkreis Böblingen erstmals am Dienstag, 25. Mai, unterschritten worden. Damit die mit einer Inzidenz unter 50 verbundenen Lockerungen greifen, muss die Marke an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten sein, der fünfte Tag wäre dann Samstag, der 29. Mai. Laut der Pressemitteilung des Landratsamtes könnten nach Bekanntmachung am Sonntag, 30. Mai, über die Website des Landkreises, die weiteren Regelungen ab Montag, 31. Mai, gelten.

Diese sehen vor, dass Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten (Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt) erlaubt sind. Der Einzelhandel kann ohne Testpflicht und mit geänderten Regelungen hinsichtlich der Fläche öffnen. Büchereien und Galerien können ohne Auflagen öffnen.