Margret Ruep wurde von Kultusminister Stoch als politische Beamtin in den einstweiligen Ruhestand geschickt. Das akzeptiert sie nicht und klagt jetzt.

Stuttgart - Ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand betrachtet Margret Ruep, die einstige Amtschefin im Kultusministerium als willkürlich. Die 2013 geschasste Ministerialdirektorin macht geltend, es habe „keinen sachlichen, in ihrer Person begründeten Anlass“ für die Entscheidung gegeben. Über diese Klage verhandelt das Verwaltungsgericht Stuttgart an diesem Freitag.

 

Ruep war als politische Beamtin von Kultusminister Andreas Stoch (SPD) im Juli 2013 entlassen worden. Die Begründung lautete, „das Vertrauensverhältnis zwischen dem Minister und dem Ministerium auf der einen Seite und der Ministerialdirektorin auf der anderen Seite sei nicht mehr gegeben.“ So fasst das Gericht den Tatbestand zusammen.

Um die Amtschefin hatte es anhaltende Diskussionen gegeben. Ruep war mit dem Regierungswechsel 2011 an die Spitze des Kultusministeriums gelangt. Die promovierte Pädagogin hatte die Oberschulämter Tübingen und Stuttgart geführt und war Rektorin der Pädagogischen Hochschule Weingarten gewesen.

Mehr Bildungspolitikerin als Verwaltungschefin

Sie hatte sich auch als Amtschefin im Ministerium mehr als Bildungspolitikerin denn als Verwaltungsmanagerin verstanden. Dass es bei der Umsetzung der vielen Bildungsreformen teilweise erheblich knirschte, wurde zu einem nicht unwesentlichen Teil ihr angelastet. Mitarbeiter im Ministerium klagten über extremes Misstrauen der Amtsspitze.

Ruep ihrerseits hielt mit ihrer Skepsis, ob die Ministerialen loyal bei den Reformen mitarbeiten würden, kaum hinter dem Berg.Bei ihrer Entlassung hatte Stoch gesagt, er erwarte nun, „dass die anstehenden Bildungsreformen gut umgesetzt werden“.

Viele Beobachter hatten mit Rueps rascher Ablösung gerechnet, als Stoch im Januar 2013 als Kultusminister auf Gabriele Warminski-Leithäuser folgte. Dass Ruep erst im Juli 2013 gehen musste, sicherte ihr deutlich höhere Pensionsansprüche, als wenn sie ihren Posten weniger als zwei Jahre behalten hätte.

Die jetzt 65-Jährige war im Mai 2011 ins Amt gekommen. Stoch hatte jedoch Überlegungen zurückgewiesen, dass die Frage der Pensionsberechtigung eine Rolle beim Zeitpunkt der Ablösung gespielt haben könnte.

Ähnliche Klage gescheitert

In einem vergleichbaren Fall ist ein früherer Topbeamter im Oktober 2014 vor dem Verwaltungsgericht mit seiner Klage gescheitert. Thomas Halder war Amtschef im Sozialministerium und verlor seinen Posten mit dem Regierungswechsel 2011. Er vermisste eine Begründung für seine Entlassung. Das Gericht befand dagegen, politische Beamte könnten jederzeit in den Ruhestand geschickt werden.

Erfolgreich war jedoch Ulrich Lochmann, der Verwaltungschef des Landtags. Er war im Mai 2011 vom Landtagspräsidenten Willi Stächele (CDU) in den Ruhestand geschickt worden. Doch das Gericht vermisste hier eine Begründung, aus der hervorgegangen wäre, dass der Präsident seinen Ermessensspielraum genutzt hätte.

Außergerichtlich wurde dagegen der Streit zwischen Daniel Rousta, dem früheren Amtschef im Wirtschaftsministerium und dem Land beigelegt. Rousta zog im März dieses Jahres seine Klage zurück. Er war im Jahr 2012 von Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) entlassen worden, weil er die Liberalen im Internet als „FDPisser“ bezeichnet hatte.