Das Amtsgericht Dresden hat den Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Dresden - Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Strafrichter Hans Hlavka verhängte am Dienstag im Dresdner Amtsgericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro - insgesamt 9600 Euro - gegen den Chef des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses. Er ließ unter Verweis auf Zeugenaussagen keinen Zweifel daran, dass er den 43-Jährigen für den Autor der Facebook-Kommentare vom September 2014 hält, in denen Flüchtlinge herabgewürdigt wurden und zum Hass gegen sie angestachelt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Der wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel bereits vorbestrafte Angeklagte hatte bestritten, dass diese Posts von ihm stammten. Richter Hlavka wertete Bachmanns Erklärung dazu bei einer Pegida-Kundgebung Anfang Februar als „klares Schuldeingeständnis“. Bachmann hatte sich damals „für Worte entschuldigt, die jeder schon am Stammtisch benutzt hat“.

Laut Anklage hatte Bachmann Flüchtlinge bei Facebook unter anderem als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ beschimpft. Nachdem das durch die Medien ging, hatte seine Chatpartnerin Ausdrucke des Gesprächsverlaufs über einen Journalisten der Staatsanwaltschaft zugespielt. Er habe prüfen lassen wollen, ob das rechtmäßig sei, erklärte der Reporter am Vormittag als Zeuge.

Staatsanwaltschaft wollte ihn hinter Gittern sehen

Der Angeklagte könne sich auch nicht auf Meinungsfreiheit berufen, sagte Hlavka. Er habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, begründete er das Urteil. Das nahm Bachmann emotionslos auf und schrieb während der rund 20-minütigen Begründung eifrig mit. Geäußert hat er sich auch am zweiten und letzten Verhandlungstag nicht.

Die Staatsanwaltschaft wollte ihn hinter Gittern sehen und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Sie will nun prüfen, ob sie in Berufung geht. Die Verteidigerin verlangte Freispruch und betonte, dass ihr Mandant im geschlossenen Account gechattet habe. Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, bei Facebook keinen Nachweis für die Urheberschaft der umstrittenen Posts eingeholt zu haben. Mehrere Beweisanträge, unter anderem auf Anhörung eines Technikexperten von Facebook, wurden abgelehnt. Der Prozess hatte am 19. April begonnen.