Strafe darf sein, entscheidet das Verfassungsgericht – aber nur mit Augenmaß. Das neue Recht wird mit sofortiger Wirkung angewendet. Das hat gewaltige Änderungen zur Folge.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Der Staat darf Hartz-IV-Empfängern künftig nicht mehr so schnell und so weitreichend Leistungen kürzen wie bisher. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundsätzlich seien Sanktionen aber zulässig. Das Urteil wird die Arbeit der Jobcenter verändern – die haben künftig sehr viel individueller als bisher zu prüfen, ob eine Sanktion verhängt werden kann, und wenn ja welche und wie lange. Das Urteil, seine Begründung und die Folgen im Überblick: