Die AfD-Chefin bekommt vom US-Milliardär so viel Platz eingeräumt, wie er mit Geld kaum zu bezahlen wäre. Juristen rätseln darüber, ob das rechtens ist.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Parteispenden sind nichts Anrüchiges. Sie sind erlaubt, und sie sind gewollt. Sie müssen allerdings transparent sein und von einer bestimmten Höhe an ausgewiesen werden. Das alles regelt das Parteiengesetz. Am liebsten sind den politischen Vertretern natürlich Überweisungen und Schecks zur freien Verfügung. Aber es muss nicht immer nur Geld sein, dass da in die Parteikassen fließt. Das nicht immer ganz leicht zu lesende Gesetzeswerk versteht unter Spenden Zuwendungen aller Art, einschließlich der Übernahme von Werbemaßnahmen.