Bei gleich drei Staatsanwaltschaften im Land liefen Ermittlungen gegen Anis Amri. Immer wieder verschwand er, immer wieder wurden die Verfahren eingestellt. So berichtet es Innenminister Strobl jetzt der Landtags-FDP – die sich nun um die Rechtsmoral sorgt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart / Berlin - Allein in Baden-Württemberg haben drei Staatsanwaltschaften gegen den Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri ermittelt, die Verfahren aber jeweils wieder (vorläufig) eingestellt. Dies ergab eine Abfrage des Justizministeriums bei den Ermittlungsbehörden, wie das Innenministerium von Thomas Strobl (CDU) in der Antwort auf eine Anfrage der Landtags-FDP berichtet. Die Liberalen befürchten, dass dadurch die Rechtsmoral untergraben wird.

 

Erstmals befasste sich die Südwest-Justiz danach mit dem Tunesier, als er im Juli 2015 auf einem Freiburger Polizeirevier um Asyl bat. Wegen des Verdachts auf unerlaubte Einreise leitete die örtliche Staatsanwaltschaft routinegemäß ein Verfahren ein, stellte es später aber mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskommission wieder ein. Nach dem Wechsel nach Karlsruhe wurde Amri dort im gleichen Monat bei einer Kontrolle in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein angetroffen. Die Polizei erstattete darauf Anzeige wegen sogenannter Beförderungserschleichung. Da es sich um einen „Erstverstoß“ handelte, stellten die Verkehrsbetriebe keinen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein, weil kein besonderes öffentliches Interesse vorliege. Nach einem Zwischen-Aufenthalt in Ellwangen wurde Amri der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe zugewiesen, kam dort aber nicht an.

Zwei Tage Haft in Ravensburg

Im Sommer 2016 wurde Amri bei einer Fernbuskontrolle in Friedrichshafen aufgegriffen. Er hatte zwei gefälschte italienische Ausweisdokumente bei sich. Daraufhin kamen Ermittlungen wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetzes, wegen des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und wegen Urkundenfälschung in Gang. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte inzwischen entschieden, dass er ausreisepflichtig sei. Auf Antrag der Ausländerbehörde ordnete der Bereitschaftsrichter am Amtsgericht Ravensburg Abschiebehaft an. Nach nur zwei Tagen wurde Amri aus dem Ravensburger Gefängnis entlassen.

Der Grund: die für ihn zuständige Ausländerbehörde im nordrhein-westfälischen Kleve teilte mit, dass die Abschiebung nicht im vorgesehenen Zeitraum vollzogen werden könne. Auf die Frage der FDP, ob die Behörden in NRW ein besonderes Interesse an Amri gehabt hätten, antwortete Strobls Ressort, man habe keine Kenntnis zu „weitergehenden Motiven der Ausländerbehörde“. Wegen des unbekannten Aufenthaltes von Amri stellte die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Ermittlungen vorläufig ein und schrieb ihn international zur Ermittlungen seines Aufenthaltes aus.

Bundesweit sogar elf Verfahren

Die Angaben Strobls decken sich – jedenfalls für Baden-Württemberg – mit einem Bericht der Zeitung „Express“. Diese hatte kürzlich unter Berufung auf eine Aufstellung des Bundesjustizministeriums von Heiko Maas (SPD) gemeldet, bundesweit hätten mindestens acht Staatsanwaltschaften in drei Bundesländern gegen den späteren Attentäter ermittelt. Neben den dreien im Südwesten habe es sich um die Behörden in Arnsberg, Duisburg und Kleve (alle NRW) sowie die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin gehandelt. Insgesamt seien elf unterschiedliche Verfahren geführt worden, auch wegen Beteiligung an einem versuchten Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung. In Hessen werde noch geprüft, ob zwei weitere Verfahren ebenfalls Amri beträfen.

Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke kritisierte gegenüber unserer Zeitung, dass Verfahren zu Delikten wie Urkundenfälschung oder Erschleichen von Leistungen, die verstärkt bei Asylbewerbern und Flüchtlingen aufträten, „reihenweise eingestellt“ würden. „Dies setzt genau die falschen Signale“, sagte Rülke. „Der deutsche Rechtsstaat zeigt sich schwach und wehrlos.“ Es könne nicht sein, dass Tatverdächtige auf Geheiß der Ausländerbehörden oder im Asylverfahren wiederholt auf freien Fuß gesetzt würden und verschwänden, sodass immer neu nach ihnen gefahndet werden müsse. Es sei dann auch sicherzustellen, dass die Sicherheitsbehörden weiter Zugriff auf die Personen hätten, forderte Rülke. Man müsse „ernsthaft darüber nachdenken, den Bewegungsspielraum für tatverdächtige Asylbewerber und Flüchtlinge stärker zu begrenzen“. Amri hatte am 19. Dezember in Berlin einen Lastwagen in einen Weihnachtsmarkt gesteuert und zwölf Menschen getötet.