Ein Bild, auf das die Esslinger Weihnachtsmarkt-Besucher diesmal verzichten müssen: Die gewohnte Kulturbühne am Marktplatz wird es diesmal nicht geben. Trotzdem werden die örtlichen Musikensembles nicht leer ausgehen. Foto: Kulturamt/Gudrun Fretwurst
Weil die Gema Weihnachtsmarkt-Veranstalter 2024 für Livemusik-Darbietungen stärker zur Kasse bittet, wird es diesmal keine Kulturbühne am Marktplatz geben. Doch die Stadt hat für Chöre und Musikvereine eine andere Idee.
Der Ärger war bei vielen groß, als es sich vor einigen Tagen herumsprach, dass es in diesem Jahr keine Kulturbühne für örtliche Vereine und Musikgruppen auf dem Esslinger Weihnachtsmarkt geben wird. Weil die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) die Weihnachtsmarkt-Betreiber in diesem Jahr stärker zur Kasse bittet als bisher, ist auf vielen Märkten quer durch die Republik deutlich weniger oder sogar keine Livemusik mehr geplant. Von den höheren Gebühren ist auch der Esslinger Weihnachtsmarkt betroffen. Die Stadt hat inzwischen beschlossen, auf die gewohnte Kulturbühne am Weihnachtsmarkt zu verzichten. Nun gibt das Kulturamt eine klangvolle Antwort auf den Gema-Ärger: Abseits des Markttrubels wird es eine Bühne auf dem Kessler-Platz geben.
Schon im vergangenen Jahr waren die Gema-Gebühren für Weihnachtsmärkte bundesweit heiß diskutiert worden, doch am Ende einigte man sich auf einen Kompromiss, mit dem alle leben konnten – verbunden mit der Aussicht, für 2024 eine neue Regelung für Weihnachtsmärkte zu vereinbaren. Doch die kam nicht zustande. Damit greifen nun die regulären Gema-Tarife, und die haben es für viele Markt-Organisatoren in sich.
Esslingen müsste bis zu 30 000 Euro an die Gema zahlen
Die Gema zieht für die Berechnung der Gebühren die Größe des Weihnachtsmarktes heran. Foto: Imago//Michael Weber
Bisher hatten viele nur die Fläche vor der Bühne angegeben, weil die Musik nicht auf dem gesamten Marktgelände zu hören war. Nun rechnet die Gema die gesamte Marktfläche ab. Eine Gebührenerhöhung habe es für Weihnachtsmärkte nicht gegeben, betont die Gema – die Bemessungsgrundlage werde nun jedoch konsequent und im Einklang mit der Rechtsprechung angewendet.
Beim Esslinger Marktplatz werden nun etwa 5000 Quadratmeter berechnet. Für einen vierwöchigen Weihnachtsmarkt kämen so laut Stadt zwischen 25 000 und 30 000 Euro an Gema-Gebühren zusammen – bisher waren es 3000 bis 4000 Euro. „Hier schießt die Gema übers Ziel hinaus. Weihnachtsmärkte werden wie Stadtfeste behandelt, obwohl ihr Charakter ein anderer ist“, hat OB Matthias Klopfer beklagt. Viele seiner Amtskollegen in anderen Weihnachtsmarkt-Städten sehen das genauso.
Ganz ohne musikalische Begleitung wird der Esslinger Weihnachtsmarkt trotzdem nicht bleiben: Auf der Mittelalter-Bühne zwischen Altem und Neuem Rathaus wird es wie gewohnt Tag für Tag Kulturdarbietungen geben. Für die durchweg historische Musik, die dort zu hören ist, gelten keine Urheberrechte mehr.
Stadt Esslingen mahnt bei Gema Verhältnismäßigkeit an
Im Esslinger Rathaus betont man, am Urheberrecht nicht zu rütteln. Allerdings mahnt die Stadt Verhältnismäßigkeit an: Die Auftritte der Chöre, Schulen und Musikvereine dauern in der Regel eine halbe, höchstens eine Stunde. Ansonsten sei die Bühne verwaist. Trotzdem berechnet die Gema den Gebührensatz für den ganzen Tag, obwohl die Darbietungen nur auf einem kleinen Teil des Weihnachtsmarktes zu hören sind. Lautsprecher gibt es nicht, und auch abseits der Bühnen sind künstlerische Darbietungen nicht erlaubt.
Für OB Klopfer gibt es im Gema-Streit nur Verlierer. Kulturamtsleiterin Alexa Heyder und ihr Team haben für die örtlichen Ensembles mittlerweile eine Alternative entwickelt: Abseits des Weihnachtsmarkt-Trubels und klar von der Budenstadt auf dem Marktplatz getrennt wird vom 30. November bis 22. Dezember auf dem Georg-Christian-von-Kessler-Platz eine Bühne für weihnachtliches Singen und Musizieren aufgebaut.
Das Interesse an diesem Angebot ist riesig. „Wir hoffen natürlich, dass sich die Gema für 2025 bewegen wird“, erklärt Alexa Heyder. „Es war uns jedoch wichtig, dass unsere Schulen, Chöre, Musikvereine und -ensembles möglichst wenig darunter leiden müssen.“ Dass die Bühne klar vom Weihnachtsmarkt entfernt aufgebaut wird, lasse sich nicht vermeiden. Der Vorteil für die Stadt: Die Veranstaltungsfläche, die von der Gema abgerechnet wird, ist erheblich kleiner, die Gebühren sind damit wesentlich geringer.
Politik schaltet sich ein – Land macht keine Hoffnung
Dennoch bleibt in Esslingen die Hoffnung, dass sich Veranstalter, Kommunen und Gema bis zum kommenden Jahr auf eine für alle tragbare Lösung im Gebührenstreit einigen werden. In die Debatte haben sich auch zwei Esslinger Landtagsabgeordnete eingeschaltet. Nicolas Fink (SPD) hat in einem Schreiben an die Gema darum gebeten, zu überprüfen, ob für die Weihnachtsmärkte in Deutschland in diesem Jahr noch eine gute Lösung möglich wäre, die allen Beteiligten gerecht werden würde. Die aktuelle Entwicklung könne aus seiner Sicht „nicht im Interesse der Künstlerinnen und Künstler sein“. Andreas Deuschle (CDU) hat derweil in einem Schreiben an den baden-württembergischen Kultur-Staatssekretär Arne Braun unterstrichen: „Eine Reaktion der Landespolitik halte ich angesichts des Ausmaßes, in dem das Engagement von Vereinen und Kulturszene gefährdet wird, für dringend geboten.“ Brauns Antwort macht indes kaum Hoffnung: „Auf der Landesebene haben wir nur wenige Einflussmöglichkeiten.“
Die Gema und ihre Spielregeln
Gema Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte vertritt weltweit die Interessen von mehr als 95 000 Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichtern sowie Musikverlegerinnen und -verlegern. „Unser wichtigstes Anliegen ist, dass Musikschaffende das verdienen, was sie verdienen“, erklärt die Gema. Die Mitglieder übertragen die Nutzungsrechte ihrer Werke zur Verwertung an die Gema, die diese Rechte an Musiknutzer vergibt und damit Lizenzeinnahmen erzielt. Die daraus erzielten Einnahmen werden an die Urheberinnen und Urheber ausgeschüttet, deren Rechte die Gema vertritt – abzüglich der Verwaltungskosten sowie der Gelder, die für soziale und kulturelle Zwecke bereitgestellt werden.
Gebühren Musiknutzer müssen eine Gebühr an die Gema entrichten, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich nutzen. Für privat genutzte Musik, etwa auf privaten Geburtstagspartys, wird keine Gebühr fällig. Je nach Zweck der öffentlichen Musiknutzung berechnet die Gema unterschiedliche Tarife. „Wer öffentlich Musik spielt, ohne dafür zu zahlen, begeht eine Straftat“, betont die Gema auf ihrer Webseite. Lizenzfrei öffentlich genutzt werden darf Musik, deren Urheber beziehungsweise Urheberinnen mindestens 70 Jahre tot sind.