Ein Gericht stoppt beim Streit des Nabu gegen die Hesse-Bahn nochmals die Motorsägen.

Weil der Stadt - Im Rechtsstreit zwischen dem Naturschutzbund (Nabu) Deutschland und dem Landkreis Calw hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Donnerstag einen sogenannten Hängebeschluss erlassen. Damit muss der Landkreis Calw alle Baumfäll- und Rodungsarbeiten und alle Räumungsarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen Calw und Weil der Stadt sofort einstellen, bis ein Urteil über den Eilantrag des Nabu vorliegt.

 

Diesen Eilantrag hatte der Nabu am 22. November beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht, um zu verhindern, dass schon Bäume gefällt werden, bis ein Urteil in seiner Klage gegen den Tunnelbau bei Ostelsheim vorliegt.

„Nachdem wir den Eilantrag bekommen haben, hatten wir den Landkreis Calw aufgefordert, die Baumfällabreiten zu unterbrechen, bis ein Urteil über den Eilantrag vorliegt“, sagt Wilfried Holz, der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. „Allerdings ist der Landkreis Calw dieser Bitte nicht nachgekommen, deshalb mussten wir jetzt diesen Hängebeschluss erlassen, damit keine weiteren Fakten geschaffen werden.“ Wilfried Holz betont, dass solch ein Schritt beim Verwaltungsgericht nicht oft vorkomme.