Angenommen, eine fiktive Firma Muster aus Weil der Stadt macht eine halbe Million Euro Gewinn. Das Finanzamt bereinigt nun diesen Gewinn um mehrere Faktoren. Dabei kommt dann der Gewerbeertrag heraus, bei der Firma Muster wären das vielleicht etwa 400 000 Euro. Davon errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, das sind 3,5 Prozent des Ertrags. Im Beispiel beträgt der 14 000 Euro. Dieser Messbetrag wird mit den Gewerbesteuer-Hebesätzen der Kommunen multipliziert, in Weil bisher auf 360 Prozent (mal 3,6), von Januar an auf 380 Prozent. Musste die Firma Muster bisher also 50 400 Euro Gewerbesteuer zahlen, werden es künftig 2800 Euro mehr, also 53 200 Euro sein.

Gewerbesteuer zahlen nur Kapitalgesellschaften, also AGs und GmbHs. Auf kleinere Personengesellschaften, etwa Handwerksmeister, wirkt sich diese Steuer nicht aus.