Nach dem Tod einer Seniorin im Rems-Murr-Kreis ist der Ehemann unter Tatverdacht geraten. Die Polizei geht davon aus, dass die beiden gemeinsam sterben wollten.
Nach dem Tod einer Seniorin in Weinstadt (Rems-Murr-Kreis) ist ein 87 Jahre alter Mann unter Tatverdacht geraten. Wie die Kriminalpolizei Waiblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilen, gehen die Ermittler davon aus, dass das ältere Ehepaar sich am Sonntagmorgen auf einen Wanderparkplatz zwischen den Remshaldener Ortsteilen Grunbach und Buoch, der jedoch auf Weinstädter Gemarkung liegt, begeben hatte. Offenbar wollten die beiden dort gemeinsam Suizid begehen.
Der 87-Jährige soll laut der Polizei „aktiv an der Tötung der Frau mitgewirkt“ und sich dann selbst Verletzungen zugefügt haben. Er überlebte jedoch und befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Ermittlungen der Polizei zu den Hintergründen der Tat dauern an.
Die Tötung eines Menschen auf dessen Verlangen hin ist im Strafgesetzbuch ein eigener Tatbestand. „Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen“, heißt es dort. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Ebenfalls verboten ist in Deutschland die aktive direkte Sterbehilfe, bei der einem Patienten beispielsweise Gift verabreicht wird.
Die Beihilfe zu einem Suizid ist dagegen nicht strafbar – also beispielsweise Fälle, in denen für Schwerkranke ein Gift beschafft oder bereitgestellt wird, das der Sterbewillige dann selbst einnimmt. Ärzten ist es auch erlaubt, lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden, wenn dies dem Wunsch des Patienten entspricht.
Hilfe Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und unter www.ts-im-internet.de erreichbar. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention unter www.suizidprophylaxe.de .