Die Sicherheit des Kernkraftwerks Neckarwestheim II (GKN II) muss vor einem möglichen Weiterbetrieb bis zum April 2023 erneut überprüft werden. Ein Gutachten des Tüv Nord zur Jahresrevision 2022, auf das der laufende Betrieb gestützt wird, bescheinigt die Sicherheit nämlich nur bis Ende Dezember 2022. Das geht aus Unterlagen des baden-württembergischen Umweltministeriums hervor, deren Herausgabe Atomkraftgegner erkämpft haben; wesentliche Teile davon liegen unserer Zeitung vor.
Eine Sprecherin des Umweltministeriums von Thekla Walker (Grüne) bestätigte, dass sich die Aussagen der Sachverständigen auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2022 bezögen. Zu diesem Termin sollte der Meiler laut dem Atomgesetz eigentlich abgeschaltet werden. Daher habe es zunächst keine Notwendigkeit gegeben, „eine Aussage über diesen Zeitpunkt hinaus zu treffen“. Auf Betreiben des Bundes wurde inzwischen ein Weiterbetrieb von drei Atomreaktoren – darunter GKN II – bis Mitte April 2023 ermöglicht. Die EnBW sei nicht zum Weiterbetrieb des Reaktors verpflichtet und habe noch nicht entschieden, ob und in welcher Form dieser erfolgen solle, erläuterte die Sprecherin. „Abhängig davon müssen entsprechende ergänzende Nachweise vorgelegt werden.“
Bis zu drei Wochen Revision im Januar?
Das Ministerium bestätigte damit die Einschätzung der GKN-Gegner, dass vor einem Weiterbetrieb erneut eine Revision notwendig sei. Die „Vorplanungen“ der EnBW sähen eine solche für Januar vor; abhängig vom Umfang der Prüfungen werde diese zwei bis drei Wochen dauern. Falls sich die EnBW für einen Weiterbetrieb entscheide, müssten alle für die Sicherheit nötigen Voraussetzungen erfüllt werden. Die „Integrität“ der Dampferzeugerheizrohre, die im Mittelpunkt der Kritik der Atomkraftgegner steht, müsse bis April 2023 gewährleistet sein. Der Betreiber habe bereits entsprechende Unterlagen eingereicht, die nun vom Ministerium und den Sachverständigen geprüft werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Atomerbe Neckarwestheim hatte sich mit Hilfe des Stuttgarter Ex-Richters Dieter Reicherter seit Monaten um Akteneinsicht bemüht. Zunächst hatte sie vermutet, dass ein Teil der Unterlagen bis zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg zurückgehalten werden sollten. Dieser befasst sich Mitte nächster Woche mit einem Antrag, den Jahrzehnte alten Meiler wegen Rissen in Rohren sofort stillzulegen; im Eilverfahren war dies vom VGH abgelehnt worden. Inzwischen erhielten die Kritiker aber auch den Tüv-Bericht mit der bis Ende 2022 befristeten Bescheinigung der Sicherheit. Nach einer ersten Auswertung enthalte dieser „reihenweise Ungereimtheiten“, denen man nun näher nachgehen werde.