Die neue Investorin für den Wohnturm in Fellbach, die CG-Gruppe, versucht eine Zwischenfinanzierung, weil ihre Bank die Voraussetzungen für den Kredit im Grundbuch als nicht erfüllt ansieht. Der Insolvenzverwalter hat die Zahlungsfrist erneut verlängert. Die Geldanleger müssen weiter warten.

Fellbach - Schon wieder hat sich verzögert, dass die CG-Gruppe, die Käuferin des Gewa-Towers in Fellbach, den Kaufpreis an den Insolvenzverwalter überweist. Die Geldanleger können so nicht ausbezahlt werden. Die ursprüngliche Frist ist schon am 1. März abgelaufen. Der Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli hat sie jetzt in Absprache mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bis zum 30. April verlängert. Die CG-Gruppe hat aber eine Abwicklung bis zum 10. April in Aussicht gestellt, wie der gemeinsame Vertreter der Geldanleger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, seinen Klienten berichtet hat. „Ich halte es für im Sinne der Anleger, wenn dem Käufer noch etwas Zeit gegeben wird, den Kaufpreis zu finanzieren“, sagt er.

 

Anleger können sich auf Verzugszinsen freuen

Im Gegenzug haben der Insolvenzverwalter als Verkäufer des Towers und die CG-Gruppe als Käuferin vereinbart, dass erneut Zinsen für den Verzug berechnet werden, die letztlich den Besitzern von Anteilen an der Gewa-Finanzierungsanleihe zufließen. Für die Verlängerung wurde laut Meyer zu Schwabedissen eine pauschale Verzinsung von 300 000 Euro vereinbart, wenn die CG-Gruppe tatsächlich vor dem 10. April den Kaufpreis endlich überweist. Ab dem 11. April muss die CG-Gruppe 4000 Euro pro Tag bezahlen. Dies ist allerdings nur bis zum 30. April festgelegt.

Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen weist darauf hin, dass diese Verzinsung oberhalb des ursprünglichen Anleihezinses liegt. Die seit langem notleidende Finanzierungsanleihe der Gewa 5 to 1 für den Wohnturm hätte mit 6,5 Prozent jährlich verzinst werden sollen. Geld haben die Anleger aber bisher nicht gesehen, und von ihrer Investition werden sie auch weniger als die Hälfte, wahrscheinlich nur etwa 40 Prozent, zurückbekommen, wie der Verlauf des Insolvenzverfahrens erwarten lässt. Nur der Kaufpreis und die Verzugszinsen für den halb fertigen Tower und das angrenzende Hotel in Höhe von 15 Millionen Euro steht zur Auszahlung an die Geldanleger zur Verfügung, wenn das Geld endlich fließt. Eine weitere Million Euro steht in Aussicht, sofern einige Bedingungen eingehalten werden. Bereits um den 10. Februar hatten die Kaufvertragsparteien vereinbart, dass rückwirkend vom 10. Januar an der Kaufpreis verzinst wird. „Der neue Termin ist nach meiner Einschätzung das Ergebnis einer vernunftgeleiteten Zusammenarbeit zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Investor“, hatte Gustav Meyer zu Schwabedissen damals kommentiert. Am Insolvenzverwalter liegt die Verzögerung nicht, betont dessen Sprecher.

Im Grundbuch fehlen die nötigen Eintragungen

Der zähe Verlauf des Tower-Kaufs hat offenbar mit der sehr speziellen Situation zu tun, dass die CG-Gruppe zusätzlich zum Tower-Rohbau auch noch die 44 vom ursprünglichen Investor bereits verscherbelten Wohnungen zurückkaufen musste, um im Hochhaus allein das Sagen zu haben. Einem früheren Bericht zufolge sind diese Kaufverträge längst notariell besiegelt. Dennoch konnten die grundbuchlichen Voraussetzungen für die finanzierende Bank des Käufers offenbar nicht schnell genug geschaffen werden. Der Kauf soll kreditfinanziert werden, die dafür ausgesuchte Bank sieht aber nicht alle Voraussetzungen als erfüllt an. Ob die Grundbuchämter zu schleppend arbeiten oder andere Ursachen für die Verzögerung vorliegen, ist auf Anfrage nicht zu erfahren gewesen.

Die bundesweit an zahlreichen Großprojekten tätige CG-Gruppe ist zwar finanzstark und ihr Gründer Christoph Gröner steinreich, aber offenkundig nicht so liquide, um einfach so 15 Millionen Euro aufzubringen. Die Bauunternehmung hat sich jetzt, wie es heißt, entschlossen, eine Zwischenfinanzierung in Anspruch zu nehmen, um den Kaufpreis endlich auszahlen zu können. Dieser soll auf ein Kaufvertrags-Treuhandkonto des Insolvenzverwalters gehen und von dort dem gemeinsamen Vertreter der Geldanleger zur Verfügung gestellt werden, um ihn zu verteilen.