Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres steht ein Mitglied der Stuttgarter AfD-Ratsfraktion vor Gericht. Der Stadtrat Eberhard Brett wird von einem ehemaligen Geschäftspartner beschuldigt, sich unrechtmäßig bereichert zu haben.

Stuttgart - Die Funktionäre der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD) zeigen sich öffentlich gern als Saubermänner, die etwa die Verschwendung von Steuergeld für ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Maßnahmen wie die Flüchtlingshilfe anprangern. Doch manche Mandatsträger scheinen nicht ganz so honorig zu sein, wie sie vorgeben, und nehmen es offenbar selbst nicht so genau, wenn es um das Geld anderer Leute geht: In Stuttgart muss sich mit dem Stadtrat Eberhard Brett in Kürze bereits der zweite AfD-Stadtrat wegen eines Vermögensdelikts vor Gericht verantworten.

 

Vor wenigen Wochen erst hatte das Amtsgericht Bad Cannstatt den AfD-Fraktionssprecher Bernd Klingler wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Es geht um die Unterschlagung von 18 000 Euro

Der Fall Brett hat freilich einen anderen Hintergrund. In dem Zivilprozess, der für Ende August vor dem Landgericht Stuttgart anberaumt worden ist, geht es nach Recherchen unserer Zeitung um die Unterschlagung von insgesamt rund 18 000 Euro, die der Rechtsanwalt einem früheren Mandanten und Geschäftspartner schulden soll. In der gleichen Angelegenheit sind darüber hinaus staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Brett anhängig, die auf eine Anzeige des Klägers zurückgehen. Der Beschuldigte reagierte zunächst nicht auf die schriftliche Bitte um Stellungnahme zu den Vorwürfen. Am Freitagnachmittag versandte er dann eine als „Gegendarstellung“ gekennzeichnete Mitteilung, in der es unter anderem heißt: „Der Artikel suggeriert, dass sich Herr Brett wegen der Anschuldigung vor einem Strafgericht verantworten muss. Dies ist falsch. Sämtliche Vorgänge, die im Übrigen bis ins Altjahr 2010 zurückgehen, betreffen rein zivilrechtlich zu klärende Aspekte.“ Strafrechtliche Vorwürfe lägen diesem Verfahren nicht zugrunde – was auch niemand behauptet hatte. Der Ausgang des Zivilprozesses, so Brett weiter. werde zeigen, dass „der klägerische Sachvortrag nicht schlüssig und sich dementsprechend auch nicht aufrecht erhalten lässt.“ Er spricht von einem „Rachefeldzug“ des Klägers.

Gegenstand des Zivilverfahrens sind diverse Mietobjekte eines Immobilienunternehmens, die Brett als Anwalt eine Zeit lang juristisch betreut haben soll, um etwa Mietrückstände einzutreiben. In der Firma fungierte der Rechtsanwalt zeitweise auch als Teilhaber und Treuhänder für Firmenvermögen – und als juristischer Berater. Brett ließ sich offenbar auch eine sogenannte Bezugsvollmacht unterzeichnen, wonach er zum Empfang der Zahlungen aus Mietrückständen berechtigt war. Nachdem es zwischen ihm und dem Geschäftsführer des Unternehmens zum Streit kam, wurde Brett das Mandat entzogen. Gleichwohl soll er weiterhin ausstehende Zahlungen empfangen, diese aber nicht an seinen vormaligen Mandanten weitergeleitet, sondern „vereinnahmt“ haben, wie es im Juristendeutsch heißt. Außerdem soll er Versicherungsbeträge, die infolge eines Wasserschadens in einem der Mietobjekte angefallen waren, nicht korrekt abgerechnet und einen Teil davon ebenfalls in die eigene Tasche gesteckt haben.

Mieterinnen sollen massiv unter Druck gesetzt worden sein.

Zudem wird ihm zur Last gelegt, sein Anwaltsmandat nicht korrekt wahrgenommen zu haben. So reichte er zwar Klage gegen einen säumigen Mieter des Immobilienunternehmens ein, erschien dann aber als Prozessbevollmächtigter nicht vor Gericht. Die Folge: Die Klage wurde zum Schaden des Vermieters abgewiesen. Den entstandenen Schaden macht die Immobilienfirma nun ebenfalls geltend.

Neben den vermögensrechtlichen Vorwürfen enthält die Klageschrift auch überaus unappetitliche Details: So soll Brett Mieterinnen, die mit ihren Zahlungen im Rückstand waren, massiv unter Druck gesetzt haben, um sie zum Auszug zu bewegen. Die Rede ist von Fäkalienschmierereien und der Androhung von Tätlichkeiten. Der AfD-Stadtrat, vormals Mitglied im CDU-Bezirk Stuttgart-West, war schon einmal in gerichtliche Auseinandersetzungen mit seinem früheren Kanzleipartner, dem Ex-CDU-Landtagsabgeordneten Reinhard Löffler, verstrickt (wir berichteten). Auch damals ging es um Geld.

Brett gilt als Vertreter des rechten Flügels der AfD, wurde von seiner Partei ins Bundesschiedsgericht berufen, das etwa über Parteiausschlussverfahren gegen auffällig gewordene Mitglieder befindet. Von früheren CDU-Weggefährten wird er als „Choleriker“ und „Querulant“ charakterisiert. Die AfD-Ratsfraktion aber steht hinter Brett: Als die Vorwürfe gegen ihn im Januar erstmals publik wurden, erklärte die AfD, es handele sich um eine Medienkampagne, das Verfahren werde eingestellt.