Der Ministerpräsident achtet auch im Umgang Fahnen auf die staatliche Ordnung. Aber missachtet er das badische Gemüt? Eine Lösung zeichnet sich ab.

Stuttgart - Für Württemberger ist es immer wieder erstaunlich, mit welcher Verve viele Badener Witze erzählen, die sie Schwabenwitze nennen, tatsächlich aber Württembergerwitze sind, denn Schwaben sind die Badener – historisch gesehen – ja selbst. Beide Landesteile gingen aus dem alten Herzogtum Schwaben hervor.

 

Auch ihre alte, gelb-rot-gelbe Flagge halten die Badener in Ehren. Drei Jahre lang wehte sie unangefochten über dem Karlsruher Schloss, abgelöst dann durch eine rote Revolutionsfahne, die der Leiter des Badischen Landesmuseums anlässlich einer aktuellen Revolutionsausstellung aufziehen ließ. Womit er sich den Stuttgarter Hinweis einfing, dass auf Landesgebäuden die schwarz-gelbe Landesflagge zu hissen sei. Worauf sich die Badener wiederum in ihrem innersten Kern getroffen wähnten und der Karlsruher OB Frank Mentrup der Regierung einen „kleinlichen Akt mangelnder Souveränität“ bescheinigte.

Ordnung auch beim Beflaggen

Derlei Anwürfe wies der höchste Amtsträger des Landes jetzt zurück. Ministerpräsident Winfried Kretschmann markierte seine Position mit dem sehr schwäbisch-württembergischen Satz: „Ordnung muss sein – auch beim Beflaggen.“ Es sei nun mal so üblich, dass ein Land eine Flagge habe und nicht zwei. Die Vorgängerstaaten seien im – übrigens sehr erfolgreichen – Land Baden-Württemberg aufgegangen, sagte Kretschmann, womit er ungewohnt zartfühlend umschrieb, dass Baden im politischen Sinne nicht mehr existiert und deshalb in der Flaggenverordnung keinen Platz findet.

Damit ist das entscheidende Stichwort genannt: die Flaggenverordnung. Die muss demnächst aktualisiert werden. Dies, deutete Kretschmann an, könne ja so gehandhabt werden, „dass der Ministerpräsident Ausnahmen erlaubt“, zumindest zeitweilig, für die Dauer einer Ausstellung oder so. „Wir sind keine Doktrinäre.“ Doch wolle er keine Hoffnungen machen, „dass jeder beflaggen kann, wie er will.“ Das Badische Landesmuseum darf schon jetzt für die Dauer seiner Ausstellung die Badenfahne wieder hissen. Dass Finanzminister Nils Schmid (SPD) vor Jahren die Regenbogenfahne auf dem Neuen Schloss in Stuttgart wehen ließ, nennt Kretschmann im Nachhinein einen „klaren Rechtsverstoß“. Nur habe er davon nichts gewusst.