Italien, Spanien, Griechenland: Akzeptieren die beliebten Urlaubsländer eine Kreuzimpfung als vollständige Impfung? Wir klären auf.
Selten war die Urlaubsvorbereitung mit so vielen Fragezeichen verbunden wie 2021. Touristen müssen dieser Tage allerlei Formulare ausfüllen und mit sich führen, um überhaupt verreisen zu können. Darüber hinaus gilt es landeSspezifische Corona-Verordnungen zu kennen und zu berücksichtigen. Eine Frage, die sich in Deutschland derzeit viele Menschen vor ihrem Reiseantritt stellen: Wird meine Kreuzimpfung im Zielland als vollständige Impfung anerkannt?
Kreuzimpfung EU-weit anerkannt
Wer in Deutschland zuerst mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden ist und als zweite Dosis einen mRNA-Impfstoff erhalten hat, braucht sich zumindest in der EU keine Sorgen wegen der Freizügigkeit machen. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, werden die Kreuzimpfungen in allen Mitgliedstaaten als vollständige Impfung akzeptiert. Voraussetzung dafür ist, dass bereits 14 Tage seit Verabreichung der zweiten Dosis vergangen sind, es sich um zwei in der EU zugelassenen Impfstoffe handelt (trifft für alle in Deutschland eingesetzten Impfstoffe zu) und die Impfungen im gedruckten bzw. digitalen Impfpass eingetragen sind. Sie können also ganz problemlos nach Italien, Spanien und in alle anderen beliebten Urlaubsländer mit einer Kreuzimpfung einreisen. Auch Malta, das bis vor Kurzem die Kreuzimpfungen nicht anerkennen wollte, akzeptiert diese mittlerweile, wie auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu lesen ist.
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Wie sieht es außerhalb der EU aus?
International sieht die Lage im Hinblick auf Kreuzimpfungen anders aus. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Länder die Impfstoffe, die in der EU zugelassen sind, anerkennen. In den USA zum Beispiel befindet sich der Impfstoff von AstraZeneca noch in der Prüfungsphase. Doch ganz davon abgesehen sind touristische Reisen in die USA momentan ohnehin nicht möglich. Ganz ähnlich verhält es sich mit vielen anderen Ländern der Welt. Man kann also nicht pauschal sagen, welche Staaten außerhalb der EU die hier durchgeführten Kreuzimpfungen anerkennen. Dies trifft auch für viele Reedereien zu, die Häfen in solchen Ländern ansteuern. Fernreisetouristen sollten sich daher genau über die Einreisebestimmungen im Zielland informieren. Dies geht am besten über die Seite des Auswärtigen Amtes.
Was ist, wenn meine Kreuzimpfung nicht anerkannt wird?
Sofern Sie eine außereuropäische Reise mit einer Kreuzimpfung antreten und diese in Ihrem Zielland nicht anerkannt werden sollte, gelten für Sie dieselben Regeln wie für Ungeimpfte. Das bedeutet in den meisten Fällen eine mehrtägige Quarantäne oder ein komplettes Einreiseverbot.
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