Weitere Anlaufstellen bei sozialrechtlichen Fragen

Hausarzt/Facharzt/Klinik: Erste Ansprechpartner – auch für sozialrechtliche Fragen sind die behandelnden Ärzte. Für viele Pflegemaßnahmen oder die Reha benötigen Patienten ein Rezept durch den Arzt.

 

Kliniksozialdienste: Die Kliniksozialdienste sind Ansprechpartner für Fragen zur Krankenversicherung und zu Reha-Anträgen sowie bei der Versorgung zu Hause. Sie helfen auch, wenn Patienten befürchten, in eine finanzielle Notlage zu geraten, oder wenn die Situation am Arbeitsplatz geklärt werden muss. Zudem informieren sie bei Anträgen für Schwerbehindertenausweise.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag rund um das Thema Gesundheit – auch bei sozialrechtlichen Fragen. Bundesweites Beratungstelefon unter 08 00 / 0 11 77 22.

Deutsche Krebshilfe: Auch das Infonetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH) berät Betroffene, die aufgrund ihrer Krebserkrankung in finanzielle Not geraten sind. Beim Härtefonds lässt sich auch Unterstützung beantragen. Der Beratungsdienst ist telefonisch täglich von 8 bis 17 Uhr zu erreichen: 08 00 / 80 70 88 77; Fragen zum Härtefonds werden unter der Telefonnummer 02 28 / 7 29 90 94 beantwortet.

Krebsverband Baden-Württemberg: Der Krebsverband ist Träger der psychosozialen Krebsberatungsstelle in Stuttgart: Telefon 07 11 / 51 88 72 76. Weitere Beratungsstellen gibt es in Tübingen, Karlsruhe, Freiburg und Schwäbisch Gmünd/Mutlangen. Die Kontaktdaten gibt es im Netz: www.krebsverbandbw.de.

Dadurch entwickeln sich aber existenzielle Probleme – so auch bei der 75-jährigen Rentnerin aus dem Kreis Böblingen, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Jahrelang hat sie sich um ihren dementen Mann gekümmert. Als er ins Pflegeheim gekommen ist, kam bei ihr der Krebs. Seit 2014 wird sie im Stuttgarter Klinikum wegen einer seltenen Tumorerkrankung behandelt. Sie hat ein Leben lang gearbeitet, 40 Jahre in das Gesundheitssystem eingezahlt. „Jetzt bleiben mir abzüglich Miete und Nebenkosten nur noch knapp 400 Euro zum Leben.“ Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass sie davon die Fahrtkosten zum Klinikum und zum Heim des Mannes bestreiten muss. Dass sie davon Kleider kaufen muss, weil die alten aufgrund der zehrenden Chemotherapien zu weit geworden sind. „Ich fasse es nicht, dass man vom Gesundheitssystem im Stich gelassen wird – wegen einer Krankheit, für die man nichts kann.“

Kleine Veränderungen im Gesundheitssystem könnten vieles erleichtern

Dabei könnten einige Veränderungen chronisch Krebskranken vieles erleichtern: „Das Krankengeld müsste an die jeweilige Erkrankung angepasst werden“, sagt Hans Nau vom Sozialdienst des Klinikums Stuttgart. Bis zu 78 Wochen kann ein Patient Krankengeld erhalten. Tatsächlich reicht dies oft nicht aus, weil die Behandlung länger dauert. „Diese Regelung ist viel zu starr.“

Auch braucht es unabhängige Berater, die den Krebspatienten rechtzeitig Hilfen vermitteln. Denn die finanziellen Auswirkungen einer Krebserkrankung werden häufig nicht thematisiert. Das zeigte zuletzt 2009 eine Patientenbefragung des NTC in Heidelberg zu den wirtschaftlichen Belastungen durch Krebs. Dabei kam heraus, dass die meisten Patienten die Notlage kaschieren, was wiederum dazu führt, dass sie daraufhin wenig Unterstützung erhalten.

Eine unabhängige Beratung bieten unter anderem die Servicestellen des Krebsverbands Baden-Württemberg. Allein in der Beratungsstelle Stuttgart werden pro Jahr knapp 3000 Beratungsgespräche geführt, davon drehen sich 40 Prozent um Themen wie finanzielle Absicherung, sagt die Ärztin Birgit Wohland-Braun. Doch noch nimmt die Öffentlichkeit kaum davon Notiz. Das bekommt auch die Beratungsstelle zu spüren. Die finanzielle Förderung seitens der Deutschen Krebshilfe läuft aus. „Den Erhalt der Krebsberatungsstelle Stuttgart ermöglichen nur die Mitfinanzierung durch den Krebsverband Baden-Württemberg und Spenden“, sagt Wohland-Braun. Eine Unterstützung seitens der Stadt wäre wünschenswert – ist aber nicht bewilligt worden.

Auch Walther warnt davor, an den falschen Stellen zu sparen: „Die psychosozialen Folgen wirtschaftlicher Probleme von chronisch Kranken wurde viel zu lange von Experten und Politikern übersehen. Es wird höchste Zeit, dass sich das Gesundheitssystem darauf einstellt.“

So kann Krankheit zur Armutsfalle werden: Drei Fallbeispiele

Fallbeispiel 1

Patient, 35 Jahre Familienstand: verheiratet, drei Kinder (zehn, acht, drei Jahre) Diagnose: metastasiertes Magenkarzinom (Erstdiagnose Ende März 2015, bis heute Chemotherapie) Wirtschaftliche Situation: berufstätig in der Metallindustrie, sein Netto-Einkommen beträgt 2600 Euro, derzeit lebt die Familie von Krankengeld in Höhe von 1800 Euro. Muss er erwerbsmindernde Rente beantragen, würde diese 1060 Euro betragen. n Krankheit zur Armutsfalle werden: Drei Fallbeispiele

Fallbeispiel 2

Patientin, 44 Jahre Familienstand: alleinerziehend, ein Kind (18 Jahre) Diagnose: beidseitiger Brustkrebs (Erstdiagnose rechte Brust 2012, linke Brust 2014), bis heute Strahlentherapie und Antikörpertherapie Wirtschaftliche Situation: Das Brutto-Einkommen als Verwaltungsfachkraft eines Luftfahrtunternehmens vor der Erkrankung betrug 3900 pro Monat. Aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitszeitreduzierung sinkt das Bruttoeinkommen auf 2340 Euro pro Monat. Die zu erwartende Erwerbsminderungsrente beträgt 1000 Euro.

Fallbeispiel 3

Patientin, 52 Jahre Familienstand: alleinerziehend , drei Kinder (16, 19, 22 Jahre) in Schule und AusbildungDiagnose: Chronisch-Lymphatische Leukämie Wirtschaftliche Situation: berufstätig als Krankenschwester in der Stationsleitung eines Pflegeheims, derzeit als befristete Erwerbsminderungs-Rentnerin geringfügig beschäftigt. Seit April 2014 lebt die Familie von der Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1030 Euro. Dazu kommen sporadische Unterhaltszahlungen vom Vater der Kinder und das Kindergeld in Höhe von 400 bis 600 Euro.

Hier finden Betroffene Hilfen

Weitere Anlaufstellen bei sozialrechtlichen Fragen

Hausarzt/Facharzt/Klinik: Erste Ansprechpartner – auch für sozialrechtliche Fragen sind die behandelnden Ärzte. Für viele Pflegemaßnahmen oder die Reha benötigen Patienten ein Rezept durch den Arzt.

Kliniksozialdienste: Die Kliniksozialdienste sind Ansprechpartner für Fragen zur Krankenversicherung und zu Reha-Anträgen sowie bei der Versorgung zu Hause. Sie helfen auch, wenn Patienten befürchten, in eine finanzielle Notlage zu geraten, oder wenn die Situation am Arbeitsplatz geklärt werden muss. Zudem informieren sie bei Anträgen für Schwerbehindertenausweise.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag rund um das Thema Gesundheit – auch bei sozialrechtlichen Fragen. Bundesweites Beratungstelefon unter 08 00 / 0 11 77 22.

Deutsche Krebshilfe: Auch das Infonetz Krebs der Deutschen Krebshilfe (DKH) berät Betroffene, die aufgrund ihrer Krebserkrankung in finanzielle Not geraten sind. Beim Härtefonds lässt sich auch Unterstützung beantragen. Der Beratungsdienst ist telefonisch täglich von 8 bis 17 Uhr zu erreichen: 08 00 / 80 70 88 77; Fragen zum Härtefonds werden unter der Telefonnummer 02 28 / 7 29 90 94 beantwortet.

Krebsverband Baden-Württemberg: Der Krebsverband ist Träger der psychosozialen Krebsberatungsstelle in Stuttgart: Telefon 07 11 / 51 88 72 76. Weitere Beratungsstellen gibt es in Tübingen, Karlsruhe, Freiburg und Schwäbisch Gmünd/Mutlangen. Die Kontaktdaten gibt es im Netz: www.krebsverbandbw.de.

Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg:Weitere Adressen bietet der Krebsinformationsdienst im Netz.