Einem Ex-Beamten des Bundesnachrichtendienstes werden vorübergehend die Bezüge gekürzt.

Dilsberg - Der ehemalige Mainzer Dienststellenleiter des Bundesnachrichtendienstes (BND), Joachim Freiherr von Sinner, ist jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden. Der Regierungsdirektor, der sich seit Juni 2016 im Ruhestand befindet und in Dilsberg bei Heidelberg lebt, bekommt seine Dienstbezüge aus seiner aktiven BND-Zeit für drei Monate um zehn Prozent gekürzt. Außerdem muss der 1951 geborene Jurist ein Viertel der Kosten des Verfahrens am Bundesverwaltungsgericht zahlen, der BND die restlichen drei Viertel (Az.: 2 A 6.15).

 

Der Zweite Senat verhängte die Disziplinarstrafe, weil Sinner den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff verächtlich gemacht und die beabsichtigte Teilnahme an einer viermonatigen Übung der Bundeswehr in Afghanistan dem BND nicht angezeigt hatte. Mit seinem Strafmaß blieb das oberste deutsche Verwaltungsgericht unter den Vorstellungen des Auslandsgeheimdienstes, der die Bezüge für 18 Monate und im Widerspruchsbescheid für neun Monate hatte kürzen wollen – ebenfalls um zehn Prozent.

Unzufrieden mit dem Bundespräsidenten

Sinner hatte seinerzeit die Dienststelle des BND in Mainz geleitet. Dort hängte er zweimal ein Porträtbild des Bundespräsidenten Wulff ab und stellte es einmal in die Teeküche, das andere Mal in eine Abstellkammer. Der Geheimdienst-Mitarbeiter störte sich daran, wie er vor Gericht berichtete, dass Wulff damals gesagt hatte, der Islam gehöre zu Deutschland. Das Abhängen des Bildes sei ein Verstoß gegen das Mäßigungsgebot, sagte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen. „Wir als Senat sehen darin eine Respektlosigkeit gegenüber diesem Verfassungsorgan. Sie haben damit Grenzen überschritten.“

Der zweite Aspekt der Strafe betrifft eine Wehrübung der Bundeswehr in Afghanistan, an der Sinner hatte teilnehmen wollen und die von Ende August bis Ende Dezember 2013 dauern sollte. Der BND-Agent war damals für seine Geheimdienst-Tätigkeit krankgeschrieben, die Bundeswehr hatte ihn allerdings als voll truppendiensttauglich und sogar als tropentauglich eingestuft. Er hatte diesen geplanten viermonatigen Aufenthalt in Afghanistan dem BND jedoch nicht mitgeteilt.

Krank oder nicht krank?

Allerdings wurde diese Wehrübung abgesagt. Sinner schiebt dies dem Einfluss des damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler zu, der bis Juni 2016 im Amt war. „Dass Sie die Wehrübung dem BND nicht angezeigt hatten, haben Sie selbst eingeräumt“, sagte der Richter. „Ihre Motive, die Sie dafür angeführt haben, können wir nicht akzeptieren. Ebenfalls nicht akzeptieren können wir, dass sie damit gegenüber dem BND beweisen wollten, dass Sie gesund sind.“ Sinner hätte nach Einschätzung von Domgörgen dem BND die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchungen der Bundeswehr mitteilen sollen, damit der BND seine Einschätzung revidiert.

Nicht bestraft wurden Äußerungen Sinners über Politiker und den Islam, die er in der Dienststelle fast täglich gemacht hatte und die als rechtskonservativ bis rechtsradikal eingestuft wurden und wegen denen Mitarbeiter diesen Runden zum Frühstück und Mittagessen fernblieben. „Hier wurde die Schwelle zur Strafe noch nicht überschritten“, sagte der Richter Domgörgen.