Die Gegner eines Windparks auf der Buocher Höhe bei Remshalden können triumphieren: Der Standort steht ab sofort nicht mehr auf der Liste der sogenannten Vorranggebiete für den Bau von Windenergieanlagen.

Stuttgart/Waiblingen - Die Gegner eines Windparks auf der Buocher Höhe bei Remshalden können triumphieren: Der Standort steht ab sofort nicht mehr auf der Liste der sogenannten Vorranggebiete für den Bau von Windenergieanlagen. Die Initiative dazu ist von der Verwaltung des Verbands Region Stuttgart ausgegangen. Der am Mittwoch tagende Planungsausschuss hatte lediglich die Möglichkeit, diese Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Auf Vorschlag der Verbandsverwaltung wurden zudem die Standorte Hoblerberg bei Murrhardt, Jux bei Rudersberg, Hörnle bei Winnenden/Leutenbach und Kaiserstraße auf dem Schurwald bei Schorndorf-Oberberken von der Liste genommen. Die Buocher Höhe war jedoch der Standort, der bei Weitem die heftigsten Auseinandersetzungen zwischen Windkraft-Befürwortern und Gegnern ausgelöst hat. Das Gebiet ist eine Exklave auf einem Höhenzug oberhalb der Gemeinden Korb, Remshalden und Weinstadt.

Was der CDU-Regionalrat Matthias Pröfrock aus Korb als „guten Tag für den Landschaftsschutz im Remstal“ feiert, ist für den Waiblinger Oberbürgermeister Andreas Hesky eine herbe Enttäuschung. „Landschaftsschutz ist ein wichtiges Gut und jeder Raum ist stolz auf seine Landschaft“, sagt Hesky. Er sei aber nach wie vor überzeugt, dass Windenergieanlagen Teil einer modernen Landschaft sein könnten, ohne dass diese zu sehr darunter leide. „Es muss ein Miteinander geben“, findet Hesky. Den Beweis dafür, dass das möglich sei, lieferten diverse Windparks in Tourismusgebieten wie beispielsweise dem Schwarzwald.

Standorte von der Liste gestrichen

Ein Grund, wieso einige Standorte von der Liste gestrichen worden sind, ist, dass diese in Landschaftsschutzgebieten liegen und daher eine Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landratsamtes als zuständiger Naturschutzbehörde benötigen. Doch die Behörde sei in Sachen Buocher Höhe bislang noch gar nicht in die Prüfung eingestiegen, kritisiert Hesky: „Das Landratsamt lehnt eine Bearbeitung ab.“ Der Hintergrund: Bereits vor drei Jahren hatte die Deutsche Flugsicherung schwere Bedenken an Windrädern auf der Buocher Höhe geäußert. Diese könnten die Arbeit eines bei Affalterbach stationierten Drehfunkfeuers stören, das dazu dient, Flugzeuge zum Flughafen Stuttgart zu dirigieren.

Trotz dieser Bedenken hatte es im Regionalparlament bisher eine Mehrheit dafür gegeben, dieses Areal in der Gebietskulisse zu belassen – auch deshalb, weil sich die Freien Wähler mit ihrem Fraktionschef Andreas Hesky zusammen mit Grünen, SPD und Linken gegen die Streichung wehrten. Am Mittwoch aber unterstützten auch die Freien Wähler wie alle anderen Fraktionen die Streichung. Die Fraktion hatte sogar selbst den Antrag gestellt, die „Kulisse der Windkraftstandorte“ zu „bereinigen“. „Diesen Antrag zu stellen, war schmerzlich“, sagt der Windkraft-Befürworter Hesky, es sei aber sinnlos, in Diskussionen zu gehen, die nicht erfolgversprechend geführt werden könnten. Den Vorwurf Matthias Pröfrocks, es habe sich um „einen Show-Antrag“ gehandelt, der wohl den anstehenden Kommunalwahlen geschuldet sei, beantwortet Hesky so: „Wenn wir gewusst hätten, dass die Verbandsverwaltung die Vorlage so angefertigt hat, hätten wir auf den Antrag verzichtet.“ Die Landesregierung habe die Windkraft ausgebremst, sagt Hesky. „Der Kampf für Windräder war ein Kampf gegen die Windmühlen der Demokratie.“

Das Land stellt Planungen auf den Prüfstand

Auch die übrig gebliebenen Vorranggebiete werden sich nicht so schnell im Regionalplan wiederfinden. Da das Land momentan einen neuen Windatlas und einen neuen Windenergieerlass, in dem beispielsweise der Abstand zur Wohnbebauung festgelegt wird, erarbeitet, will der Regionalplaner Thomas Kiwitt das aufwändige Planverfahren erst danach starten. Die Anträge der CDU und der FDP, dies noch in der laufenden Legislaturperiode bis Mitte 2019 zu erledigen, seien nicht umsetzbar, so Kiwitt: „Uns fehlen wesentliche Planungsgrundlagen, da sie vom Land auf den Prüfstand gestellt werden.“