Das Land verlangt, dass die Hochschulen weniger Zeitverträge abschließen. Das Anliegen unterstützt die Bildungsgewerkschaft GEW. Ihre Landesvorsitzende Doro Moritz will Doktoranden mindestens Drei-Jahresverträge geben. Die Unirektoren schlagen eine Laufzeit von zwei Jahren vor.

Stuttgart - In die Beschäftigungsverhältnisse an den baden-württembergischen Hochschulen kommt Bewegung. Wie die StZ berichtete, stehen die Universitäten und Fachhochschulen im Land kurz vor dem Abschluss von Selbstverpflichtungen zur Befristung von Arbeitsverträgen. Der neue Hochschulfinanzierungsvertrag (HoFV) garantiert den Hochschulen mehr feste Haushaltsmittel in der Grundfinanzierung. Im Gegenzug erwartet Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), „dass die finanziellen Spielräume dazu genutzt werden, an den Hochschulen verlässliche Beschäftigungsbedingungen zu schaffen.“

 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erinnert jetzt daran, dass mehr als 80 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter befristete Verträge hätte, viele davon sogar mit Laufzeiten von unter einem Jahr. Doro Moritz, die Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, rechnet damit, dass in die Selbstverpflichtungen der Hochschulen verbindliche Rahmenvorgaben aufgenommen werden. Die GEW fordert, „weniger befristete Stellen, klarere Regeln und Perspektiven für den akademischen Nachwuchs in unserem Land.“

Feste Stellen für Daueraufgaben

Mindestens drei Monate vor Vertragsende sollte geklärt werden, wie das Arbeitsverhältnis weiter gehen soll. Das sieht die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in ihrer Richtlinie zur Befristung von Arbeitsverträgen von wissenschaftlichen Mitarbeitern ähnlich. Die Gewerkschaft meint auch, dass Daueraufgaben unbefristete Beschäftigungsverhältnisse erfordern – im wissenschaftlichen wie im nicht wissenschaftlichen Bereich. So weit geht das Ministerium nicht. Es beschränkt sich im HoFV darauf, dass im „nicht wissenschaftlichen Bereich Stellen, sofern sie durch Daueraufgaben geprägt sind, in der Regel unbefristet besetzt werden sollen.“

Kurzzeitbefristungen lehnt die GEW ab. Arbeitsverträge sollten an Projektlaufzeiten angepasst werden. Bei Promotionsstellen sollten die Verträge nicht kürzer als drei Jahre laufen. Die Unirektoren empfehlen für Doktoranden mindestens zweijährige Verträge. Im HoFV heißt es, Befristungen sollten sich nach der Qualifikationsphase richten. Nachwuchswissenschaftler müssen häufig unbezahlte Lehraufträge übernehmen, damit sie die erforderliche Lehrerfahrung gewinnen.

Die GEW fordert, dass derartige Lehraufträge künftig in Qualifikationsstellen verankert werden, die aus Drittmitteln finanziert werden. Elternzeit sollte sich der GEW zufolge in den Zeitverträgen niederschlagen, auch die aktive Personalentwicklung sollte verbessert werden.

Unirektoren verteidigen Zeitverträge

Die Unirektoren bekennen sich in ihrer Richtlinie dazu, „die Beschäftigungsverhältnisse attraktiver und verlässlicher zu gestalten.“ Qualifizierte und engagierte Nachwuchskräfte gingen der Wissenschaft häufig verloren, wegen „der begrenzten Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung an der Universität.“ Allerdings betonen die Rektoren, für die definierten Abschnitte der Qualifizierungswege seien befristete Verträge nötig. Dennoch müsse „eine längerfristige Karriereplanung im Interesse des Nachwuchswissenschaftlers den Hintergrund bilden.“ Der erste Vertrag für Postdoktoranden sollte mindestens zwei Jahre laufen. Es wird erwartet, dass die Universitäten die Richtlinie der Rektorenkonferenz im Lauf des Wintersemesters als Selbstverpflichtung übernehmen.