Wer erbt die millionenschwere Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt? Sein letzter Wille ging nun in Form zwei Testamente beim Amtsgericht München ein. Die im Testament Bedachten sollen nun informiert werden.

Wer erbt die millionenschwere Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt? Sein letzter Wille ging nun in Form zwei Testamente beim Amtsgericht München ein. Die im Testament Bedachten sollen nun informiert werden.

 

München - Der letzte Wille des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist beim Amtsgericht München eingegangen. Das zuständige Nachlassgericht erhielt am Dienstag zwei Testamente vom 9. Januar und 21. Februar dieses Jahres, wie Gerichtspräsident Gerhard Zierl sagte. „Die Testamente ergänzen sich“, sagte er. Im zweiten würden einige Konkretisierungen vorgenommen. Ein Notar aus Baden-Württemberg habe die Testamente übersandt.

Die im Testament Bedachten sollen nun informiert werden, dass sie als Erben der umstrittenen Kunstsammlung in Betracht kommen, sagte Zierl. „Der oder die Erben werden Universalnachfolger. Sie erben alles.“ Das Kunstmuseum Bern als Erben bestätigte er nicht. „Zum Inhalt werde ich nichts sagen.“

Nach Angaben des Museums hat Gurlitt - der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt - das Haus als Alleinerben für seine millionenschwere Sammlung und seinen übrigen Besitz eingesetzt. Das Museum prüft, ob es das Erbe antreten will. Viele Werke stehen unter Nazi-Raubkunstverdacht. Sechs Monate hat das Museum nun dafür Zeit, weil es im Ausland ansässig ist.

Inländische Erben haben nach Gerichtsangaben nur sechs Wochen, um ein Erbe gegebenenfalls auszuschlagen. „Wird das Erbe ausgeschlagen, kommen gesetzliche Erben in Betracht“, sagte Zierl.

In Gurlitts Fall wären das dann unter Umständen auch entfernte Verwandte - denn er hatte keine Kinder und war nicht verheiratet. Erst wenn sich kein Erbe mehr finden lasse, könne der Nachlass an den Freistaat Bayern gehen. „Der Staat ist nur der Allerletzte in der Reihe.“

Entfernter Verwandter in Spanien erwägt Klage

Auch darum will das Gericht seinerseits überprüfen, ob neben den testamentarisch eingesetzten Erben weitere Menschen als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Dafür sollen unter Umständen Akten anderer Behörden beigezogen werden, zum Beispiel die Akten des Betreuungsgerichts München oder die Nachlassakten der verstorbenen Schwester und der Eltern von Gurlitt.

Ein in Spanien lebender entfernter Verwandter von Gurlitt hatte bereits angekündigt, er erwäge eine Klage gegen dessen Vermächtnis, das Kunstmuseum Bern als Alleinerben einzusetzen. Bei Gericht sei noch nichts derartiges eingegangen, sagte Zierl. „Es ist noch nichts da, es hat sich noch kein Anwalt gemeldet.“ Es sei allerdings für jeden gesetzlich Erbberechtigten mögliche, Einwände zu erheben.

Sollten Zweifel an der Testierfähigkeit Gurlitts bestehen, sei es Aufgabe des Gerichts, diese zu prüfen, erklärte Zierl.

Gurlitt war am 6. Mai nach langer schwerer Krankheit in seiner Münchner Wohnung gestorben. Sein Testament lege nicht fest, wo er bestattet werden wollte, sagte Zierl.