Schadensersatz bei Impfschäden einzuklagen ist immer ein mühevoller Prozess. Erst vor wenigen Wochen hat ein Gericht den Antrag eines Soldaten abgelehnt. Dessen Impfung war bereits vor elf Jahren. Bei Astrazeneca könnte es noch komplizierter werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Den Satz kennt jeder: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ An mangelnden Fragen hinsichtlich der möglichen Risiken von Corona-Impfstoffen müssen sich diese Berufsgruppen auch nicht beklagen. Wenn es um mögliche Schadensersatzzahlungen geht, sollte der Impfstoff Schaden angerichtet haben, geht es nicht ohne Anwalt. Dabei sind viele unterschiedliche Punkte zu unterscheiden. Ein Überblick.