Der Streit zwischen den kreiseigenen Alb-Fils-Kliniken und dem Christophsbad über die Zuständigkeit für Schlaganfall-Patienten schwelt schon lange. Nun hat das Land dem Göppinger Christophsbad den Zuschlag erteilt – eine Nachricht, die die kreiseigenen Kliniken offenbar kalt erwischt hat.

Göppingen - Das Land weist das Göppinger Christophsbad nun auch unbefristet als regionalen Schlaganfallversorger aus. Dies hatte die private Klinik am Montag mitgeteilt. Sie bezieht sich dabei auf den Änderungsfeststellungsbescheid des Landes, der am 1. Januar in Kraft tritt. Der Streit zwischen den kreiseigenen Alb-Fils-Kliniken (AFK) und dem Christophsbad (CB) schwelt schon lange. 2018 hatte die Privatklinik vom Land den Zuschlag erhalten und war seither allein für die Versorgung der Schlaganfall-Patienten im Kreis zuständig – jedoch nur befristet. Sowohl die AFK als auch das CB haben nach der Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Kliniken wollten sich nicht damit abfinden, dass die Konkurrenzklinik den Zuschlag bekam, das Christophsbad wiederum wollte keine zeitliche Befristung der Zuständigkeit akzeptieren.