Herbstzeit ist Laubzeit - doch wer muss eigentlich die Blätter vom Gehweg fegen? Die Antwort steht im Mietvertrag.
Der Herbst verwandelt Stuttgart in ein goldenes Farbenmeer - doch spätestens wenn die Blätter fallen, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich das Laub beseitigen? Wie bei der berühmten schwäbischen Kehrwoche gibt es auch hier klare Regeln.
Lesen Sie auch: Nach Allerheiligen noch Rasen mähen?
Räumpflicht für Laub hängt vom Mietvertrag ab
„Alles hängt vom Mietvertrag und der Hausordnung ab“, erklärt der Deutsche Mieterbund. Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien: Entweder der Vermieter hat seine Räumpflichten rechtswirksam an den Mieter übertragen - was über Standardverträge häufig so geregelt ist.
Oder die Eigentümergemeinschaft hat einen Dienstleister beauftragt, dessen Kosten dann über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Laub räumen als Mieter?
In diesem Fall sind die Mieter vertraglich meist ganz vom Räumdienst freizustellen und müssen auch nicht für Unfälle von Fußgängern auf dem Grundstück oder dem angrenzenden öffentlichen Gehweg haften.
Letzteres komme gerade Berufstätigen und älteren Menschen entgegen, so der Deutsche Mieterbund. Es gibt aber auch Bewohner, die nicht so gerne die höheren Kosten zahlen und lieber selbst Hand anlegen würden.
Die Wahl hat man dabei naturgemäß aber nicht, denn die Vorgaben kommen allein von der Eigentümergemeinschaft und müssen dann umgesetzt werden.
Räumpflicht in Herbst und Winter
Die Laubbeseitigung folgt in Stuttgart im Prinzip den gleichen Zeitvorgaben wie der Winterdienst: Unter der Woche sollte bis 7 Uhr morgens geräumt sein, samstags bis 8 Uhr und sonntags bis 9 Uhr. Bei starkem Laubfall sollte tagsüber bis 21 Uhr nachgearbeitet werden. Zumindest kann man sonst leichter haftbar gemacht werden, falls jemand auf feuchten Blättern ausrutschen sollte.
Wie viel Laub darf auf dem Weg liegen?
Gestritten wird immer wieder darüber, wie viel Laub auf dem Weg liegen darf, denn alle Blätter restlos zu entfernen, ist wohl kaum möglich. Spätestens wenn sich eine geschlossene Laubschicht bildet, ist das für Fußgänger erträgliche Maß allerdings überschritten. Auch bei Rutschgefahr nach Frost oder bei Regen muss sofort geräumt werden.
Kehrwoche auf dem Gehweg nur bei Bedarf
Interessant: Bis 1988 galt in Stuttgart eine wöchentliche Kehrwoche für Gehwege. Heute muss nur noch bei Bedarf geräumt werden - etwa bei Verschmutzung durch Laub, Unrat oder Littering. Die Laubbeseitigung ist dabei ein zentraler Punkt, da rutschige Blätter auf Gehwegen ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.
Nachbarschaftshilfe beim Laubräumen
Für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen kann die frühmorgendliche Laubbeseitigung problematisch werden. Sie müssen dann jemanden mit der Reinigung beauftragen. In manchen Mietshäusern gibt es auch eine Art Turnus – oder Nachbarschaftshilfe.
Bußgeld bei Verstoß gegen die Räumpflicht
Bei Nachlässigkeit sind Bußgelder bis zu 500 Euro möglich. Denn wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Strafen, sondern haftet auch für Unfälle auf dem nicht geräumten Gehweg.
Ob Laub oder Schnee - in Stuttgart gilt: Erst prüfen, was im Mietvertrag steht, dann rechtzeitig räumen. Die schwäbische Ordnungsliebe macht auch vor herabfallenden Blättern nicht halt.