Die schärferen Gesetze und höheren Bußgelder schrecken schwarze Schafe kaum ab. Viele Verbraucher beschweren sich weiterhin über unerbetene Kontakte und betrügerische Verkaufsmaschen am Telefon.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Beim Wechsel des Stromtarifs sparen? Das klingt gut. Der nette Herr am Telefon gibt vor, im Namen des bisherigen Versorgers anzurufen und ein besonders attraktives Angebot für Stammkunden zu haben. Ob man die Vertragsunterlagen einfach mal zuschicken darf? Wer sich darauf einlässt und die Unterlagen dann nicht genau studiert, hat womöglich schon den Stromanbieter gewechselt – ohne es zu wollen.

 

Solche Betrugsmaschen sind weit verbreitet. „Wir bekommen fast täglich Beschwerden wegen solcher unverschämten und aggressiven Verkaufsmethoden“, sagt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Nicht selten lassen sich Verbraucher am Telefon überrumpeln und schließen unbewusst Verträge ab, die sie gar nicht wollen.“ Der Rat der Expertin bei solchen Anrufen: „Niemals eine Frage mit Ja beantworten und am besten rasch auflegen.“

Unsaubere Geschäftsmethoden gibt es in vielen Branchen

Besonders Strom-und Gaslieferverträge liegen bei unlauterer Telefonwerbung inzwischen ganz vorne. Die Verbraucherschützer erfassen derzeit mit einer bundesweiten Umfrage die Erfahrungen von Leidtragenden. Die Zwischenbilanz zum Anti-Abzocke-Gesetz der Bundesregierung, das seit knapp zwei Jahren unlautere Telefonwerbung und dreiste Anrufe verhindern soll, fällt kritisch aus. Die nervtötenden Verkaufsmaschen sind demnach kaum wirksam verringert worden.

Die Verbraucherzentralen beobachten in vielen Branchen unsaubere Geschäftsmethoden. So versuchen Gewinnspielanbieter weiterhin, arglose Menschen am Telefon über den Tisch zu ziehen. Hier zumindest bietet das Gesetz inzwischen mehr Schutz. Für Vertragsabschlüsse ist die Textform Pflicht – in anderen Fällen jedoch kann der Vertrags weiter mündlich geschlossen werden, auch wenn der Telefonanruf ohne vorherige Einwilligung erfolgte und damit verboten war.

Schwarze Schafe nutzen die Lücke im Gesetz aus

Diese Lücke im Gesetz nutzen schwarze Schafe offenbar weiterhin aus. So bieten angebliche „Datenzentralregister“ den Schutz vor lästiger Werbung an. Wer zustimmt, dem können Rechnungen von mehr als hundert Euro ins Haus flattern. Zeitschriftenwerber wiederum versprechen kostenlose Testlieferungen, die sich als teure Abos entpuppen. Und auch Versicherungen werden weiterhin gerne über aggressives Telefonmarketing verkauft. „Der getäuschte Verbraucher sollte hier immer sein 14-tägiges Widerrufrecht nutzen“, rät Hartmann. Die Frist beginne dabei erst, wenn dem Kunden unmissverständlich dargelegt worden sei, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. „Die Beweislast trägt der Verkäufer, falls ein Streitfall vor Gericht landet“, so die Verbraucherschützerin.

Mit dem seit Oktober 2013 geltenden Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wollte die Bundesregierung die Telefonabzocke eigentlich massiv eindämmen. So können unerlaubte Werbeanrufe seither mit Bußgeldern bis zu 300 000 Euro bestraft werden. Die weiterhin hohe Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zeigt, dass sich die Zustände bisher nicht nachhaltig gebessert haben. Wegen unerlaubter Telefonwerbung und der ebenfalls verbotenen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen gab es allein 2014 mehr als 26 000 schriftliche Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde und mehr als 20 000 telefonische Anfragen. Nur sehr selten jedoch können die Täter ermittelt und Strafen verhängt werde.

Eine Strafe kann teuer werden

Werbeanrufe: Es ist Unternehmen nicht erlaubt, Verbraucher mit Werbeanrufen zu belästigen, denen zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt wurde. Verstöße können mit bis zu 300 000 Euro Strafe geahndet werden. Eine Erlaubnis für Anrufe, die Firmen zum Beispiel mit Rabatt- und Kundenkarten erlangen, können Verbraucher jederzeit widerrufen.

Fangschaltung: Wer bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt, dem droht ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro. Der Nachweis ist aber schwer. Wer häufig so belästigt wird, kann eine Fangschaltung beantragen, der Telefonanbieter verlangt dafür aber oft Geld. Die Bundesnetzagentur betont, dass man die Nummer nicht ermitteln dürfe.

Informationen: Auf der Internetseite der Aufsichtsbehörde (www.bundesnetzagentur.de) gibt es weitere Infos, wie man eine Beschwerde erreicht und welche Daten benötigt werden. Telefonische Auskünfte bei der Beratungsstelle gibt es unter 0291/9 95 52 06.