Muss der Zweckverband Strohgäubahn für Lärm gerade stehen, den er gar nicht selbst verursacht? Um diese Frage geht es an diesem Mittwoch bei der Klage eines Anwohners der Bahn-Werkstatt in Korntal-Münchingen. Er will den Bau einer Lärmschutzwand durchsetzen.

Korntal-Münchingen – Ein Nachbar der jüngst eingeweihten Werkstatt für die Strohgäubahn in Korntal-Münchingen will auf dem Klageweg den Bau einer Lärmschutzwand erreichen. An diesem Mittwoch, 7. Oktober, wird die Angelegenheit beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim behandelt. Der Anwohner macht geltend, dass er bereits erheblich unter dem Lärm der nahen DB-Bahnlinie und dem Verkehrslärm der parallel verlaufenden Landesstraße zu leiden habe. Nun solle der Zweckverband Strohgäubahn, als Verursacher einer zusätzlichen Lärmbelastung durch die Werkstatt, eine Lärmschutzwand bauen. Für die 200 000 Euro Baukosten müsste der Zweckverband alleine aufkommen, Fördermittel von Bund oder Land gäbe es dafür nicht.

 

Beim Zweckverband hält man dem Anwohner entgegen, dass das Gebiet, in dem er wohnt, planungsrechtlich ein Gewerbegebiet sei. In solchen Zonen ist mehr Lärm zulässig als in Misch- oder Wohngebieten. Auch hat der Verband den Anwohnern bereits in Aussicht gestellt, freiwillig Schallschutzfenster zu bezahlen.