Arbeitsministerin Nahles hat einen Gesetzentwurf angekündigt, der den Arbeitgebern mehr Informationspflichten beim Einsatz von Werkverträgen aufbürdet. Die IG Metall dürfte sich damit nicht beruhigen lassen, meint der StZ-Redakteur Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Auf den ersten Blick haben die Betrugsaffäre bei Volkswagen und die Werkvertragskampagne der IG Metall wenig miteinander zu tun. Dieser Eindruck ändert sich, wenn man mit protestierenden Beschäftigten etwa von Daimler in Sindelfingen redet: Viel Misstrauen dringt aus ihrem Mund – über hochdotierte Manager, die betrügerische Manipulationen mit Abgassystemen organisieren, damit den guten Ruf der deutschen Industrie aufs Spiel setzen, viele Arbeitsplätze bei Autoherstellern und Zulieferern vor allem in der Dieselsparte gefährden – selbst aber „stets auf die Füße fallen“, wie es heißt. Warum sollen die Facharbeiter den Vorständen nun abnehmen, dass diese den Einsatz von Werkverträgen nicht auch aus reinem Rendite-Streben forcieren? Die Industrieführer stecken in einer Vertrauenskrise, die nicht zuletzt vom Trend zu Auslagerungen an externe Dienstleister genährt wird.

 

Werkverträge sichern hohes Tarifniveau

Die IG-Metall-Kampagne stößt in diese Wunde, erweckt dabei aber ein schiefes Bild. Im Prinzip sind Werkverträge ein eingespieltes Instrument und notwendig, um das hohe Tariflohnniveau abzusichern – andernfalls wäre die deutsche Exportindustrie weniger wettbewerbsfähig. Stammarbeitsplätze werden dadurch also nicht zwingend verdrängt, sondern auch gestützt. Und trotz der Fremdvergaben sind viele neue gute Jobs entstanden.

Dennoch: damit der Dauerstreit über den Missbrauch von Werkverträgen nachlässt, erscheint es sinnvoll, den Betriebsräten bessere Informationsrechte einzuräumen. Gegen eine solche Vertrauensmaßnahme dürften eigentlich auch die Arbeitgeber nichts einzuwenden haben. Deren Hauptsorge ist freilich, dass in ihre unternehmerische Freiheit eingegriffen wird, indem Auslagerungen gänzlich blockiert werden können. Das Gesetzesvorhaben von Arbeitsministerin Nahles rechtfertigt diese Sorge nach Stand der Dinge kaum – das Misstrauen (somit auch auf Arbeitgeberseite) wird trotzdem anhalten.