Katrin Schulze: Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Foto: Lichtgut/Leif Piechowskii
Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe von Helmut Werner Kamenzin missbraucht wurden, wollen ihre Akte lesen. Im Jugendamt Stuttgart gibt es nun zwei Mitarbeitende, die Betroffenen helfen, Informationen über ihr Leben zu finden.
Manche nennen die Arbeit einen Meilenstein. Tatsache ist, dass das JugendamtStuttgart mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung seiner Vergangenheit in einer Reihe mit Städten wie Berlin und München steht. Andere Kommunen haben bisher keine vergleichbaren Studien vorgelegt, sagt Lucas-Johannes Herzog, ehemaliger Leiter der Abteilung Erziehungshilfen im Stuttgarter Jugendamt.
Und so richten die Hildesheimer Erziehungswissenschaftler ihren Blick nicht nur in die Vergangenheit, sie nehmen auch das Jugendamt aktuell in die Pflicht. Denn der knapp 100 Seiten starke Bericht der Hildesheimer Erziehungswissenschaftler hat zwar klargestellt, dass es eine Verantwortungsgemeinschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe war, die während der Reformbestrebungen ihrer Aufgabe der Sicherung des Kindeswohls und der persönlichen Rechte von jungen Menschen nicht durchgängig gerecht wurde und letztlich versagt habe, und mahnt folglich auch bei anderen Akteuren Aufarbeitungsbemühungen an.
Viele Jugendamtsmitarbeiter waren bei der Vorstellung der Studie anwesend. Foto: Max Kovalenko
Doch dabei soll es nicht bleiben, das ist auch der Stuttgarter Jugendamtsleiterin Katrin Schulze wichtig. Um Einblicke in die eigenen Lebensgeschichte zu bekommen, ist die Einsicht in die eigene Akte für Betroffene einer der zentralen Punkte in ihrer persönlichen Aufarbeitungsgeschichte. Die Akte steht für viele für ihre eigene Geschichte. Die Forscher fordern deshalb, „verantwortungsvoll(er) mit diesen Geschichten umzugehen“. Um sich in der Behörde zurechtzufinden, können sich Betroffene sowohl im Fall Kamenzin als auch in anderen Fällen zunächst an das Sekretariat der Jugendamtsleiterin (Telefon 0711 / 2 16 - 5 53 00) wenden. In einem ersten Gespräch soll dort gemeinsam mit der Anruferin oder dem Anrufer geklärt werden, wie man gemeinsam weiter vorgehen will. Zwei weitere für diese Aufgabe geschulte Fachkräfte können dann in Videochat oder Telefonat eine Lotsenfunktion in der weiteren Spurensuche übernehmen. Für Vormundschafts- und Adoptionsakten müssen 100 Jahre aufbewahrt werden. Anderes liegt möglicherweise im Stadtarchiv.
Wichtig ist bei einer späteren Einsichtnahme in die eigene Akte auch, dass vonseiten des Jugendamts und der dort zuständigen Fachabteilungen möglichst umfassend dokumentiert worden ist. In Gegenwart vieler Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter griff Schulze bei der Studienpräsentation diesen Punkt auf. Es sei wichtig, mit Blick auf die Akten zu reflektieren, wie anschaulich sie in der Rückschau Jugendamtsentscheidung und so Lebenswege dokumentieren. Sie sei froh, dass dieser Bericht vorliege. Die Beschäftigung mit ihm sei noch nicht abgeschlossen. Er stelle eine Brücke von der Vergangenheit in die Gegenwart dar. Es führe kein Weg an der Aufarbeitung des Unrechts der Vergangenheit vorbei, „wenn wir Kinder heute schützen wollen“.
Helga Heugel, die Leiterin der Abteilung Hilfen zur Erziehung, macht deutlich, wie wichtig es sei, Schutzkonzepte für Jugendliche wirklich greifbar und nutzbar zu machen. Sorgen bereiten Heugel jedoch die aktuellen Engpässe in der Jugendhilfe und die fehlenden Plätze für die Unterbringung von Jugendlichen. „Dort sehe ich eine große Verantwortung bei allen, die an diesem Prozess beteiligt sind.“