Eine neue Verordnung hat die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten seit 1. Dezember verschärft. Nun muss auch so mancher Artikel auf den Wertstoffhof, der bisher nicht als klassisches Elektrogerät galt.

Hedelfingen - Ein defekter Rasierapparat, ein in die Jahre gekommener Toaster, ein altes Kofferradio, Lampen und die zu klein gewordenen Schuhe mit eingebauten Blinklichtern – viele nicht mehr benötigten Elektrogeräte landen in der Restmülltonne. Verbotenerweise. Denn mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Damit soll der Anteil des in den regulären Recyclingkreislauf geschleusten Elektroschrotts gesteigert werden. Bislang werden bundesweit nur rund 42 Prozent der jährlich anfallenden fast zwei Millionen Tonnen Elektroschrott ordnungsgemäß entsorgt. Dabei enthalten die Altgeräte Metalle und wertvolle Materialien, die wiederverwendet werden können. Zudem können sie auch Stoffe beinhalten, die bei nicht fachgerechter Entsorgung der Umwelt schaden können.

 

Sechs Kategorien

Seit 1. Dezember gelten neue Sammelvorschriften. Neu hinzugekommen sind Artikel, die bisher nicht als klassische Elektrogeräte angesehen wurden. „Beispielsweise Möbel und Textilien mit elektrischen oder elektronischen Funktionen wie Massagesessel, Badezimmerschränke mit Beleuchtung oder elektrisches Spielzeug“, sagt Annette Hasselwander, Pressesprecherin des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). Sie haben nichts mehr in der Restmülltonne verloren. Es gibt nun sechs Kategorien für recyclingpflichtige Geräte. „Es folgt in vielen Gerätearten eine neue Unterscheidung nach Produktgröße. Entscheidend ist, ob sie größer oder kleiner als 50 Zentimeter sind. Batteriebetriebene Geräte der neuen Sammelgruppen 2, 4 und 5 müssen nun zudem separat erfasst werden“, so Hasselwander.

Handel nimmt Geräte zurück

Für die AWS-Annahmestellen wie dem Wertstoffhof Einöd in Hedelfingen bedeutet dies: Es müssen weitere Abrollcontainer und Gitterboxen aufgestellt werden. Die bisherige Elektro-Annahmestelle in der AWS-Zentrale in der Heinrich-Baumann-Straße 4 musste deshalb aus Platzgründen geschlossen werden. „Alternativ können alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte bei den AWS-Wertstoffhöfen kostenlos entsorgt werden. Darüber hinaus können Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, auch beim AWS-Wertstoffmobil abgegeben werden“, so Hasselwander. Privatpersonen können sperrige Elektro-Großgeräte, die größer als 50 Zentimeter sind, über die Sperrmüllabfuhr entsorgen.

„Neben den Kommunen nimmt seit zwei Jahren auch der Handel alte Geräte zurück – kostenlos. Diese Geräte können in vielen Fachgeschäften und über den Versand abgegeben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen in allen Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern bei jedem Neukauf ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben“, sagt Annette Hasselwander.