Im Spätsommer schwirren wieder Wespen und Bienen durch die Luft und stören den Grillabend. Doch wer die Insekten fängt, verletzt oder tötet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Stuttgart - Der Sommer meint es gut mit uns. Perfekte Bedingungen für einen Grillabend mit Freunden oder ein Picknick im Park. Blöd nur, wenn sich ungebetene Gäste dazu gesellen. Denn das schöne Wetter lockt auch Wespen, Bienen und Hornissen an.

 

Auch wenn diese Insekten für viele eine lästige Plage darstellen, sie stehen unter besonderem Tierschutz. Wer eine Wespe ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder sogar tötet, der muss in Baden-Württemberg laut Bußgeldkatalog mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Handelt es sich bei dem Insekt um eine besonders geschützte Art, dann fällt der Spaß noch teurer aus - bis zu 50.000 Euro Bußgeld werden fällig. Zu den geschützten Arten gehören unter anderem die Kreiselwespen oder Knopfhornwespen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs-und Ruhestätten der Wespen sind 15.000 Euro Strafe fällig, bei besonders geschützten Arten sind es dann bis zu 50.000 Euro.

In diesen Bundesländern wird es richtig teuer

Je nach Bundesland fallen die Strafgelder unterschiedlich aus. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen müssen die Bürger am tiefsten in die Tasche greifen. Dort ist das Bußgeld auf 50.000 Euro beziffert, unabhängig davon, ob es sich um eine geschützte Tierart handelt.

In Rheinland-Pfalz kommt man noch am besten weg: 5.000 Euro sind hier beim Verletzen oder Töten der Wespen fällig, auch wenn die Art unter besonderem Schutz steht. In Brandenburg dagegen liegt das Bußgeld bei geschützten Arten bei 65.000 Euro.

Bei Bienen ist der Tierschutz noch strenger

Doch wie sieht die Rechtslage bei Bienen aus? Schließlich sind die Insekten von hohem Wert für die Natur und den Menschen. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog hier eine Strafe von bis zu 50.0000 Euro vor beim Verletzten, Töten oder Beschädigen der Brutstätten von Wildbienen. Nur im Saarland, Rheinland-Pfalz und in Mecklenburg-Vorpommern fällt das Bußgeld geringer aus. In Brandenburg sind es sogar 65.000 Euro.

Bis jetzt gab es allerdings noch keinen konkreten Fall, der es vors Gericht geschafft hat.