Das Bundeskartellamt untersucht, ob Facebook gegen den Datenschutz verstößt und seine Marktmacht missbraucht. Dem Internetunternehmen drohen Verhaltensauflagen.

Bonn - Das Bundeskartellamt untersucht die Geschäftspraktiken von Facebook. Bei der Vorlage des Jahresberichts 2015 sagte Andreas Mundt, der Präsident der Bonner Wettbewerbsbehörde, zur Zeit werde untersucht, ob das größte Internet-Netzwerk gegen den Datenschutz verstoße und seine Marktmarkt missbrauche. Der US-Konzern erhebe persönliche Daten aus verschiedenen Quellen und ermögliche durch die Nutzerprofile seinen Anzeigenkunden eine zielgenaue Werbung: „Facebook erhebt Daten und monetarisiert sie.“ Das Kartellamt verschaffe sich nun in Gesprächen mit Konkurrenten und Nutzern ein Bild, sagte Mundt. Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Facebook mit Hilfe seiner schieren Größe versucht, andere aus dem Markt zu drängen, droht Facebook indes keine Geldstrafe. Das Kartellamt könne Facebook am Ende Verhaltensauflagen machen, stellte Mundt als mögliches Ergebnis in Aussicht.

 

Die Internetwirtschaft wird ein neuer Schwerpunkt der Arbeit der Wettbewerbshüter. Viele kartellrechtliche Fragen müssten neu durchdacht werden, sagte der Kartellamtspräsident. Kernaufgabe sei es, missbräuchliche Verhaltensweisen der großen Player schnell und konsequent zu verfolgen, um so die Märkte für neue Geschäftsmodelle offen zu halten.

Zu den weiteren Aufgaben des Amtes sagte Mundt, der Gesetzgeber müsse die sogenannte „Wurstlücke“ im Kartellrecht schließen. Dabei geht es um Umstrukturierungen von Unternehmen, um sich Bußgeldzahlungen zu entziehen, die die Wettbewerbshüter verhängt haben. Anlass dafür war ein Kartellverfahren gegen Wursthersteller. Es gehe dabei um Bußgelder von einigen hundert Millionen Euro.

Das Wurstkartell war durch einen anonymen Hinweisgeber entdeckt worden

Bußgelder für Tochtergesellschaften, die in ein Kartellverfahren verwickelt sind, werden im deutschen Recht nach der Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft bemessen. Das sei nicht zielführend, sagte Mundt. Vielmehr müsse der Gesamtkonzern das Bußgeld tragen. Das sei auch gerechtfertigt, weil der Konzern insgesamt von dem Kartell profitiert habe. Eine Entscheidung im Fall Tönnies stehe unmittelbar bevor, teilte Mundt mit.

Das Wurstkartell war durch einen Hinweis an das Bundeskartellamt entdeckt worden, nachdem die Behörde ein System eingerichtet hatte, das die anonyme Information des Amtes ermöglicht. So ein Hinweissystem wolle nun auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einrichten. Das Bundeskartellamt sehe sich als Vorreiter dafür, sagte Mundt.

Hauptinstrument um Kartellverstöße aufzudecken sei die Kronzeugenregelung. 2015 habe es 76 Anträge in 29 Fällen dafür gegeben, teilte Mundt mit. Diese sogenannte Bonusregelung erlaubt es, Informanten über Kartelle vom Bußgeld freizustellen. Damit werde oft die Mauer des Schweigens durchbrochen, sagte Mundt. Außerdem hätten Hinweise von Kunden zu Kartellverfahren geführt, zum Beispiel bei Feuerwehrfahrzeugen.

Bußgelder von knapp 100 Millionen Euro im ersten Halbjahr

Die Verfolgung von Kartellen sei 2015 auf hohem Niveau fortgesetzt worden. Insgesamt seien in elf Verfahren gegen 45 Unternehmen und 24 Personen Bußgelder von insgesamt 208 Millionen Euro verhängt worden. Betroffen waren unter anderem Automobilzulieferer, Matratzenhersteller, Anbieter von Containertransporten und Hersteller von Fertiggaragen. Die Summe von 208 Millionen Euro ist nur ein Bruchteil dessen, was im Jahr 2014 an Bußgeldern fällig war. Damals waren drei umfangreiche Verfahren gegen Wursthersteller, Brauereien und Zuckerhersteller abgeschlossen worden und die Bonner Behörde forderte von 83 Unternehmen und 81 Privatpersonen insgesamt 1,117 Milliarden Euro Bußgeld. Im ersten Halbjahr 2016 verhängte das Kartellamt Bußgelder in Höhe von rund 99 Millionen Euro.

Bei der Fusionskontrolle habe das Amt 1169 Entscheidungen getroffen, sagte Mundt. Nur die geplante Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka sei untersagt worden. Zur anschließenden Ministererlaubnis in diesem Fall sagte der Behördenchef, das sei im Gesetz vorgesehen. Mit dem Instrument könnten auch andere Aspekte als wettbewerbliche berücksichtigt werden. Es werde selten angewandt. Bisher habe es neun Ministerentscheidungen gegeben. Zur geplanten Übernahme von Coop durch Rewe sagte Mundt, die Maßstäbe des Amtes würden bei der Beurteilung nicht verändert.