Die Stadt verhindert mit immer neuen Papieren, dass ein illegales Wettbüro womöglich legal wird. An eine Schließung ist nicht gedacht.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

S-Mitte - Der Originaltext holpert so daher: „Um das Verfahren in rechtlich korrekter Weise durchzuführen und allen Beteiligten, insbesondere den politischen Gremien, die abwägungsrelevanten Sachverhalte verständlich aufzubereiten und umfänglich darzustellen, waren zeitintensive Arbeiten zur Erstellung der notwendigen Dokumentationen erforderlich (Pläne, Fotos, etc.).“

 

Ob dieser Satz der verständlichen Aufbereitung dient, darf dahingestellt bleiben. Er ist nur ein Auszug aus einem 14 Seiten umfassenden Papier, das der Baubürgermeister Peter Pätzold unterschrieben hat. Dessen etliche Male wiederholte Kernaussage ist schlicht: Ach wie schwierig ist, was dem Laien so einfach scheint. Das Haus an der Charlottenstraße 21 B, direkt an der Stadtbahnhaltestelle Olgaeck, ist Sitz eines Wettbüros. Zu dem stellt der Baubürgermeister ebenso unkompliziert wie unmissverständlich fest: es ist illegal. Was aber keineswegs bedeutet, dass die Stadt gedenkt, den Betrieb zu schließen.

Immer pünktlich zur Adventszeit folgt ein neues Papier

Stattdessen verfassen die Ämter alle Jahre wieder pünktlich zur Adventszeit ein neues Papier, um zu verhindern, dass das illegale Wettbüro womöglich legal wird – oder gar zu einer Spielhalle. Die wollte der Betreiber ursprünglich im Erdgeschoss des Hauses einrichten. Um diesem Antrag die Genehmigung zu verweigern, hatte der Stadtplaner Hermann-Lambert Oediger im Dezember 2012 dem Bezirksbeirat die Zustimmung zu einem Vorhaben abgenötigt, das die Lokalpolitiker grundsätzlich ablehnen. Dem, Spielhallen, Wettbüros, Bordelle oder andere Stätten des zweifelhaften Vergnügens im Zentrum zu konzentrieren. Die Angelegenheit sei dringlich, anders sei die Spielhalle nicht zu verhindern. Das Haus am Olgaeck liegt knapp außerhalb des zulässigen Gebietes.

Genehmigt ist in dem Haus nur ein Schnellimbiss

Ein Jahr später war sie anders zu verhindern, mit einer sogenannten Veränderungssperre. Die besagt, dass in jenem Haus nichts anderes eingerichtet werden darf als der genehmigte Betrieb. Dass der kein Wettbüro ist, sondern ein Schnellimbiss, bleibt ohne Belang. Die längst vollzogene Veränderung wird nun für weitere zwei Jahre verboten. Der Bezirksbeirat ist diesmal nicht gefragt worden. Der technische Ausschuss des Gemeinderats beriet unter Ausschluss der Öffentlichkeit, der Gemeinderat winkte das Thema durch.

Ob die Stadt das illegale Wettbüro schließen darf, entscheidet das Regierungspräsidium – offenbar in aller Gewissenhaftigkeit. Die Amtmänner grübeln über ein Ja oder Nein seit zwei Jahren. Auch zum im Dezember 2012 so dringlichen Grundsatzbeschluss zu den sogenannten Vergnügungsstätten gilt die Kernaussage Pätzolds: Wie schwierig ist, was so einfach scheint. Der Gemeinderat hat über ihn noch immer nicht entschieden.