Sowohl die Waldhorn-Brennerei aus Berglen als auch die schottische Whiskylobby geben sich siegessicher – der Prozess um den angeblich schottisch klingenden Namen eines schwäbischen Whiskys geht aller Voraussicht nach in Hamburg zu Ende.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Berglen/Luxemburg - Wenn das Wörtchen „Glen“ nicht wär’ – dann hätten sich die Wege der kleinen Berglener Waldhornbrennerei und der millionenschweren Scotch Whisky Association (SWA) wohl nie gekreuzt. Doch seit etwa fünf Jahren liegen die beiden nun im Clinch: Die Lobbyorganisation der Schottischen Whiskydestillerien hat den schwäbischen Familienbetrieb schließlich sogar verklagt – wegen des angeblich schottisch klingenden Namens „Glen Buchenbach“, den die Brüder Jürgen und Michael Klotz für ihren Single Malt ausgewählt haben.

 

Der Generalanwalt liefert beiden Seiten Argumente

Der Fall hat es jetzt sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geschafft. Dessen zuständiger Generalanwalt, Henrik Saugmandsgaard Øe, hat am Donnerstag seinen Schlussantrag verlesen. Das endgültige Urteil wird zwar erst in einigen Wochen erwartet, doch in den meisten Fällen folgt das Gericht dem Antrag des Generalanwalts. Das Urteil wiederum gilt dann als eine Art Wegweiser für das Landgericht Hamburg. Dieses hatte den Fall ursprünglich verhandelt und soll, so Saugmandsgaard Øe, auch im konkreten Fall urteilen.

Der Antrag liefert nun beiden Seiten Argumente. Einerseits, so Saugmandsgaard Øe, müsse ein Produktname – in diesem Fall Glen – nicht zwingend so aussehen oder klingen wie eine geografisch geschützte Angabe – beispielsweise Scotch Whisky. Auf dieses Argument stützt sich nun die SWA. Gleichzeitig macht eine andere Ausführung des Generalanwalts den schwäbischen Whiskybrennern in den Berglen Mut: Der Begriff Glen weise seiner Meinung nach weder zu der geografisch geschützten Angabe Scotch Whisky noch zu Schottland selbst direkte Bezüge auf.

Auch andere nicht-schottische Whiskys tragen das Wort Glen im Namen

Die SWA hatte argumentiert, durch den Namen mit dem Zusatz „Glen“ gaukle der schwäbische Whiskey eine schottische Herkunft vor: Das Wort in Verbindung mit Whisky sei nämlich typisch schottisch und stehe daher nur echten schottischen Spirituosen zu. Der Name des schwäbischen Whiskys sei daher eine „Anspielung auf eine eingetragene geografische Angabe“.

Die Schnapsbrenner aus den Berglen sehen das freilich anders. Immerhin haben sie aus der Herkunft ihres Whiskys nie einen Hehl gemacht, so steht auf dem Etikett direkt unter dem strittigen Namen die Angabe „Swabian Single Malt Whisky“. Das Wort „Glen“, so die Brüder Klotz, bedeute einfach so viel viel wie „Schlucht“ – und schließlich gebe es auch in anderen englischsprachigen Ländern Orte, die so benannt seien, an denen Whiskys gebrannt würden, die das „Glen“ im Namen trügen.

Zusätzliche Informationen auf dem Etikett spielen keine Rolle

Dass die Schnapsbrenner aus den Berglen allein mit dem Argument durchkommen werden, die schwäbische Herkunft stehe ja direkt unter dem strittigen Namen, ist jetzt jedoch unwahrscheinlich: Der EuGH-Generalanwalt hat in seinem Gutachten auch durchblicken lassen, dass zusätzliche Informationen auf dem Etikett keine Rolle spielten, wenn der eigentliche Produktname irreführend sei.

Die Scotch Whisky Association ist schon auf der ganzen Welt durch ihre Klagefreudigkeit aufgefallen – angeblich soll sie für solche Fälle über ein Budget von 1,5 Millionen Pfund verfügen. Doch noch nie hat es die Frage nach dem „Glen“ bis vor den EuGH geschafft.

Ein Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen

Bekäme die SWA letztlich gegen die Destillerie aus Berglen Recht, würde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Klagen gegen europäische Whiskybrennereien führen. Denn das Wörtchen Glen findet sich noch in anderen Whiskysorten – auch deutschen wie Glen Els aus dem Harz.

Der Rechtsanwalt der Familie Klotz bezeichnet den Antrag des Generalanwalts gegenüber der Nachrichtenagentur dpa als „sehr erfreulich“. Die SWA hat angekündigt, zunächst das endgültige Urteil abzuwarten. Doch egal, wie dieses aussehen wird: Laut der dpa hat der Verband auch vor dem Bundespatentgericht Klage eingereicht. Denn die Familiendestillerie Klotz hat sich den Namen Glen Buchenbach schützen lassen. Der Whisky-Krimi wird also noch eine Weile weitergehen.